Sitzung: 21.09.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 5/554/2021-2026
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Der Magistrat beschließt, die Kanzlei Eiding Rechtsanwälte aus Hanau auf der Grundlage des in der Anlage 1 beigefügten Vergütungsvorschlags (kombinierte Tagespauschale für die mündliche Verhandlung) zu beauftragen, für die Stadt Karben einen Normenkontrollantrag gegen die 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Raumstruktur, Zentrale Orte und Großflächiger Einzelhandel (Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 - GVBl. 2021, Nr. 31 S. 394) zu stellen und die Stadt Karben in dem Normenkontrollverfahren (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO) zu vertreten.
Bei der Vergütung des betrauten Rechtsanwaltes sollen die Reisekosten präzisiert werden.