Sitzung: 03.11.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 1/629/2021-2026
Der Anfragetext lautet wie folgt:
1. Sind dem Magistrat,
im Zeitraum der letzten 2 Jahre, Diskriminierungsfälle, verwaltungsintern, im
Kontakt mit Bürger*innen oder aus dem kommunal gesellschaftlichen Leben im
Allgemeinen, in unserer Stadt bekannt?
2. Welchem
Diskriminierungsmerkmal sind sie zuzuordnen? (Religion oder Weltanschauung,
Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Behinderung, sexuelle Identität, Alter)
3. Aus welchen Quellen
wurden die Fälle zugetragen bzw. abgefragt? (verwaltungsintern, freie Träger?)
4. Gibt es in der
Stadtverwaltung Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierung?
5. Wenn nein, ist die
Einrichtung einer solchen Anlaufstelle geplant?
6. Wenn ja, welches
Beschwerdesystem ist existent? Welche Prozedere müssen Betroffene durchlaufen,
um sich zu beschweren? Wie geht die Verwaltung mit solchen Fällen um?
7. Gibt es für die
Mitarbeiter*innen Fortbildungen zur Sensibilisierung zum Thema Diskriminierung?
8. Wenn nein, ist
geplant solche Fortbildungen für die Mitarbeiter*innen anzubieten?
9. Sofern vorhanden,
ist die Stadt Karben an der Finanzierung von externen
Antidiskriminierungsstellen beteiligt?
Beantwortung
Uns sind keine verwaltungsinternen oder im Kontakt der
Verwaltung mit Bürgern bestehenden Fälle von Diskriminierung bekannt.
Eine einzelne Beschwerde eines ÖPNV-Fahrgastes über eine
Diskriminierung durch einen Busfahrer im Linienbus sind uns per Mail gemeldet
worden. Dies wurde den zuständigen Stellen zur Aufarbeitung weitergeleitet.
Die Stadt Karben beteiligt sich an der Finanzierung
folgender Vereine/Organisationen:
Gewalt gegen Frauen, Frauennotruf,
Wildwasser-Wetterau, Frauenhaus , Pro Familia
Innerhalb der Verwaltung sind die Frauen- und
Gleichstellungsbeauftragte sowie die Schwerbehindertenvertretung Anlaufstellen.
Überregionale Ansprechstellen sind bspw. die ADiBE-Koordinierungsstelle in
Frankfurt a.M.
Diese berät Menschen aus ganz Hessen bei Diskriminierung aufgrund aller
im AGG genannten Merkmale.
Diese Koordinierungsstelle steht Ratsuchenden parteilich zur Seite, hilft
bei der Aufklärung eines Diskriminierungsvorfalls (z.B. durch Einholen
einer Stellungnahme).