Sitzung: 03.11.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: E 1/632/2021-2026
Grüne Anfrage v.
16.10.2022 - Haftung bei Hochwasser und Wasserschäden an Gebäuden
Der
Anfragetext lautet wie folgt:
Seit einigen Jahren kommt
es in Deutschland häufiger zu Starkregenereignissen und damit verbunden zu
Überschwemmungen, auch an Orten, an denen man sich bisher davor sicher fühlte.
Versicherungsgesellschaften weigern sich, Gebäude in gefährdeten Gebieten gegen
Wasserschäden zu versichern.
Dennoch werden in Karben
noch Bebauungspläne für Grundstücke aufgestellt und beschlossen, die aufgrund
ihrer Lage (z.B. in der Nähe der Nidda) im Falle eines Starkregens von einer
Überschwemmung in besonderem Maße betroffen sein könnten.
1) Könnte die Stadt nach
einem Starkregen für Wasserschäden an diesen Gebäuden von den Eigentümern oder
Bewohnern haftbar gemacht werden, weil sie einem Bebauungsplan in
vernässungsgefährdeter Lage zustimmte / beschloss?
2) Wo und wie sind
derartige Haftungsfragen geregelt?
3) Als im letzten Jahr bei
der Karbener Kläranlage Pumpen ausfielen, kam es in einigen Häusern zu
Überschwemmungen. Hierzu wurde auch eine Informationsveranstaltung seitens der
Stadt durchgeführt. Kam es danach zu Schadenersatzforderungen von den
betroffenen Bürgern? Wie viele Haushalte forderten ggfs. Schadenersatz?
4) Kam es zur Zahlung von
Schadenersatz? Wie hoch war dieser ggfs. insgesamt?
5) Welche weitergehenden
Schritte (u.a. rechtlicher Natur) wurden von Seiten der
Stadt nach der
Informationsveranstaltung ergriffen? Wer haftete schlussendlich?
6) Welche Absicherungen
trifft die Stadt, um zukünftige Unfälle ähnlicher Art zu vermeiden? Wurden die
Modernisierungsarbeiten an den betroffenen Pumpen abgeschlossen?
7) Kam es seitdem zu
anderen Hochwasserereignissen in dem betroffenen Gebiet? Welche weiteren
Hochwasserschutzmaßnahmen ergreift die Stadt hier?
8) Inwieweit sind
Bürger*innen auf den durch den Pumpenausfall entstandenen Schäden „sitzen
geblieben“? Wie viele Haushalte erhielten nicht den vollen Schadensbetrag
zurückerstattet? Wie viele € Differenz liegen vor?
Beantwortung
Zu Frage 1+2
Nein,
zumal bei Bebauungsplänen die Problematik Überschwemmung und Vernässung stets
abgeprüft wird und entsprechend
notwendige Schutzmaßnahmen im B PLANVERFAHREN festgesetzt werden.
Eine
Rückstausicherung ist bspw. bereits per Satzung der Stadt Karben immer zu
errichten und zu warten.
Zu Frage 3
Nach
aktuellem Stand 24.10.22 gibt es laut Auskunft der Versicherung 73
Anspruchssteller.
Zu Frage 4
Die Fragen geben
Gelegenheit nochmals ausdrücklich auf das Kernproblem bei den Betroffenen
hinzuweisen: Es ist in vielen Fällen ein Schaden entstanden, wo
Rückstausicherungen, gleich welcher Art, nicht funktioniert haben. Anders ließe
sich nicht erklären, dass zum Beispiel bei unmittelbar benachbarten
Grundstücken der eine Nachbar Schäden zu verzeichnen hatte (Rückstausicherungen
funktionierten nicht) und beim anderen Nachbarn keine Schäden auftraten (Rückstausicherung
funktionierte).
Es muss an dieser
Stelle zum wiederholten Male darauf hingewiesen werden, dass in jedem Kanalnetz
der Republik zwischen Flensburg und Berchtesgaden sich eine Rückstausituation auch ohne Starkregen
ereignen kann.
Auslöser können
Ø
Hindernisse
im Kanal
Ø
Plötzliche
Kanaleinbrüche oder
Ø
Ausfall
von Abwasserpumpen (auch Trockenwetterpumpen) sein.
Diese Erkenntnisse
vorausgesetzt sind sämtliche Entwässerungssatzungen der Republik mit den
Hinweisen auf eigenverantwortliche Rückstausicherung der Anschlussnehmer
versehen.
In der
Entwässerungssatzung der Stadt Karben ist die Thematik der Rückstausicherung in
§ 5, Grundstücksentwässerungsanlagen, Absatz 2 geregelt.
Eine
funktionierende Rückstausicherung kann, wie unten dargestellt ausgebildet sein:
5) Welche weitergehenden
Schritte (u.a. rechtlicher Natur) wurden von Seiten der Stadt nach der
Informationsveranstaltung ergriffen? Wer haftete schlussendlich?
Weitergehende
rechtliche Schritte mussten nach der Informationsveranstaltung nicht ergriffen
werden.
Es wurde aber ein
Gutachter beauftragt, sich die Gebäude und Entwässerungseinrichten der
Betroffenen anzusehen. Der Gutachter hat die festgestellten Schäden testiert
und Empfehlungen zur Beseitigung der baulichen und technischen Mängel
ausgesprochen.
6) Welche Absicherungen trifft
die Stadt, um zukünftige Unfälle ähnlicher Art zu vermeiden? Wurden die
Modernisierungsarbeiten an den betroffenen Pumpen abgeschlossen?
Es müssen keine
weiteren Absicherungen getroffen werden. Die Arbeiten an der Automatisierungstechnik,
die letztendlich Auslöser für den Pumpenausfall waren, sind Ende vergangenen
Jahres abgeschlossen worden.
Gegen einen Ausfall
aller Pumpen mit gleichzeitig auftretenden Fehlermeldungen in allen
Pumpenanlagen und zeitgleich auftretenden Starkregen hilft die gesetzlich
vorgeschriebene Rückstausicherung inkl. deren regelmäßiger Wartung. Wenn dann
trotz aller Vorkehrungen ein Schaden entsteht dann tritt die Versicherung ein.
7) Kam es seitdem zu anderen
Hochwasserereignissen in dem betroffenen Gebiet? Welche weiteren
Hochwasserschutzmaßnahmen ergreift die Stadt hier?
Es gab kein
„Hochwasserereignis“ sondern einen Rückstau im Kanalnetz.
Um mit
Starkregenereignissen besser umgehen und ggf. dem Klimawandel geschuldete
Anpassungsmaßnahmen durchführen zu können, soll–nach Bewilligung der
Fördermittel (voraussichtlich soll die Bewilligung im Nov. 2022 erfolgen) -
eine Starkregenrisikoanalyse
durch ein Fachbüro für ganz Karben erstellt werden.
8) Inwieweit sind Bürger*innen auf den durch den Pumpenausfall
entstandenen Schäden „sitzen geblieben“? Wie viele Haushalte erhielten nicht
den vollen Schadensbetrag zurückerstattet? Wie viele € Differenz liegen vor?
Laut
Auskunft der Versicherung gab es 73 Anspruchssteller. Aktuell sind bisher
ca.153.000€ Entschädigungen ausbezahlt. Laut Auskunft der Versicherung wurden
11 Personen nicht entschädigt. Ein Differenzbetrag ist schwierig zu ermitteln
da wir als Versicherungsnehmer nur die tatsächlichen Entschädigungssummen
mittgeteilt bekommen und zudem auch stets zu unterscheiden ist zwischen den
Neuwertansätzen und den Zeitwerterstattungen und auch der Klärung welche
Schäden tatsächlich berechtigt auf das Schadensereignis zurückzuführen sind.