Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben laut Anlage, mit folgender Ergänzung (in rot) zu:

 

§6 Schließzeiten (1) und (2) b)

b) Zusätzlich zu den Putz- und Planungstagen stehen jeder Kindertagesstätte bis zu 5 Kalendertage zur Konzept-, Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.

Diese werden individuelle von der jeweiligen Kitaleitung oder vom Fachbereich 4 geplant und mindestens 3 Monate vor dem Termin der Elternschaft mitgeteilt.

Des Weiteren besteht, zur Kürzung dieser Dreimonatsfrist oder zusätzlicher Tage, die Möglichkeit, dies in einvernehmlicher Absprache mit dem  jeweiligen betroffenen Elternbeirat bzw. bei allen städtischen Kindergärten mit dem Stadtelternbeirat vereinbaren zu lassen.

 

 


Sachverhalt:

 

Es gibt vier wesentliche Veränderungen:

 

1. Anpassung der Betreuungszeiten der Petterweiler Spielgruppe zum 01.01.2023, siehe auch Gebührenordnung

 

2. Anpassung der neuen Modulzeiten Kindergarten Basis1 und Basis 2, sowie den damit verbundenen Änderungen der Zusatzmodule Kindergarten (bereits gültig seit 01.08.2022)

 

3. Anpassung der neuen Schließzeiten ab 01.01.2023

 

4. nach Prüfung der Löschfristen muss unterschieden werden in persönliche Daten und Daten bezüglich der Gebühreneinnahmen und den damit verbundenen, vorzuhaltenden Prüfzeiten.