Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur beraten und beschlossen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Karben laut Anlage zu.

 

§6 Schließzeiten (1) und (2) b)

b) Zusätzlich zu den Putz- und Planungstagen stehen jeder Kindertagesstätte bis zu 5 Kalendertage zur Konzept-, Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.

Diese werden individuelle von der jeweiligen Kitaleitung oder vom Fachbereich 4 geplant und mindestens 3 Monate vor dem Termin der Elternschaft mitgeteilt.

Des Weiteren besteht, zur Kürzung dieser Dreimonatsfrist oder zusätzlicher Tage, die Möglichkeit, dies in einvernehmlicher Absprache mit dem jeweiligen betroffenen Elternbeirat bzw. bei allen städtischen Kindergärten mit dem Stadtelternbeirat vereinbaren zu lassen.