Sitzung: 03.11.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 4/616/2021-2026
Wie im Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur beraten und
beschlossen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der
Stadt Karben laut Anlage zu.
§6 Schließzeiten (1)
und (2) b)
b) Zusätzlich zu den Putz- und Planungstagen stehen jeder
Kindertagesstätte bis zu 5 Kalendertage zur Konzept-, Fort- und Weiterbildung
zur Verfügung.
Diese werden individuelle von der jeweiligen Kitaleitung oder vom
Fachbereich 4 geplant und mindestens 3 Monate vor dem Termin der Elternschaft
mitgeteilt.
Des
Weiteren besteht, zur Kürzung dieser Dreimonatsfrist oder zusätzlicher Tage,
die Möglichkeit, dies in einvernehmlicher Absprache mit dem jeweiligen
betroffenen Elternbeirat bzw. bei allen städtischen Kindergärten mit dem
Stadtelternbeirat vereinbaren zu lassen.