Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 208 "Lärmschutzwall Nordumgehung" 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach

§13 BauGB durchgeführt.