Sitzung: 07.12.2022 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: E 1/551/2021-2026
Zu dem TOP ging ein Antrag der Grüne-Fraktion ein, der zunächst behandelt wird, Anlage 9:
Lfd. Nr. 9 / Grüne
Nr. 2: Änderung der Gebührenordnung zum 01.01.2023 für das Hallenfreizeitbad
Karben
Abst.-Erg.: abgelehnt Ja 3 Nein 8 Enthaltung/en 0
Der Punkt b) des Antrags der Grünen hinsichtlich der Aufnahme GWK in die Gebührenordnung wird als erledigt angesehen, da dies bereits in der Gebührenordnung enthalten ist.
Von Verwaltungsseite bringt Herr Rahn mündlich folgenden Vorschlag ein: bei der Geldwertkarte GWK 50 wird die Rabattierung von 5% auf 10% erhöht.
Abst.-Erg.: mehrheitlich beschlossen Ja 8 Nein 1 Enthaltung/en 2
Mit diesen Änderungen kommt es sodann zur Abstimmung. Der Kurztarif für die Sauna wird wie in der BK gesprochen auf 14 € festgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Änderung der Gebührenordnung für das Hallenfreizeitbad wird in beigefügter Fassung beschlossen.