Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 208 "Lärmschutzwall Nordumgehung" 1. Änderung und Erweiterung, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Die Änderung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren nach

§13 BauGB durchgeführt.

 

Das Projekt wurde erläutert. Fragen wurden gestellt und beantwortet. StV. Thomas Görlich merkte an, dass eine Gabione an dieser Stelle problematisch hinsichtlich Unterhaltung sein könnte (aufwendig, schwer zugänglich). Außerdem würde sich im Winter dort das Streugut sammeln. Dieser Hinweis wird im Zuge der weiteren Planung geklärt.

 

Stv. Scharnagl regt an Gabione mit Efeu zu bepflanzen.