Der jeweilige Ausländerbeirat hat einen Antrag bei der Stadt gestellt zum Bau einer Schule aufgrund von Kapazitätsproblemen durch die gestiegene Anzahl an Migrationskindern. Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass sich der Ausländerbeirat nur um Belange kümmern soll, die ausschließlich die Belange der Ausländischen Mitbewohner betreffen.

 

Die sich aus dieser Thematik ableitende Frage ist, mit welchen Themen soll/ darf sich der Ausländerbeirat somit befassen ?