Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan

Nr. „235 „Nördlich der Fuchslöcher“ in der Gemarkung Petterweil mit

Begründung gemäß § 10 (1) BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen

Festsetzungen gemäߧ 91 HBO i.V.m. § 9 (4) BauGB als Satzung.