Sitzung: 10.02.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 2/692/2021-2026
Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Zur Verwirklichung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 236 „Warthweg“ ist die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens erforderlich. Daher wird eine Baulandumlegung für das Plangebiet nach § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Abs. 1 BauGB angeordnet.
Der Magistrat wird beauftragt, die Umlegung nach Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren als Umlegungsstelle der Stadt durchzuführen.