Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

Zur Verwirklichung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 236 „Warthweg“ ist die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens erforderlich. Daher wird eine Baulandumlegung für das Plangebiet nach § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Abs. 1 BauGB angeordnet.

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Umlegung nach Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren als Umlegungsstelle der Stadt durchzuführen.