Sitzung: 10.02.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/707/2021-2026
Schülerbeförderung in
Karben
Anfrage des StV Schwelnus (FW) vom 21.01.2023
Anfrage:
Den Medien konnte man in den letzten Wochen immer wieder entnehmen, dass die Schülerbeförderung im Wetteraukreis aus Sicht der Eltern nicht gut funktioniert. Immer wieder war in der Presse die Rede von ausgefallenen Bussen, überfüllten Fahrzeugen, von Fahrermangel, Ärger mit dem Personal etc. Zudem hält der Wetterauskreis an der Schülerbeförderung durch Linienbusse fest.
Vorab ist mitzuteilen dass es sich auch hier wieder einmal um eine Angelegenheit handelt die außerhalb der Zuständigkeit der Stadt liegt. Eigentlich müsste diese Anfrage an den Wetteraukreis gestellt werden.
Wir haben beim
Aufgabenträger des Linien- und
Schülerverkehrs die Sachlage abgefragt:
Gemäß deren
Beschwerdemanagement liegen für den Bereich Karben derzeit keine Probleme bei
der Schülerbeförderung vor.
Auch auf Nachfrage
beim Verkehrsunternehmen hat sich dieser Eindruck bestätigt.
Anfrage und
Meldungen von Seiten der Schulen liegen ebenfalls nicht vor.
Uns ist im Herbst
2022 eine Beschwerde von Eltern einer Grundschule zugegangen wonach der Bus zur
Grundschule nicht zu den Schulanfangszeiten passen würde.
In Rücksprache mit
der Grundschulleitung konnte dieses Problem gelöst werden.
Ferner ist uns
bekannt, dass es vereinzelt zu Kapazitätsengpässen morgens auf der Linie 74 und
auf der 72 kommt.
Grundsätzlich wird
bei Beschwerden oder Anfragen der Sachverhalt auf mehreren Ebenen geprüft. Dies
erfolgt immer in enger Abstimmung sowohl innerhalb der Abteilungen der VGO als
auch mit dem beauftragten Verkehrsunternehmen, der Schulen oder dem
Schulträger. Daraus schließen sich dann ggf. notwendige Handlungsschritte an,
also Bestellung von weiteren Kapazitäten oder Änderungen von An- und
Abfahrtszeiten oder Linienwegsänderungen.
Erst im letzten
Schuljahr hat die VGO Anpassungen bei den Buskapazitäten im Bereich Assenheim –
Burg-Gräfenrode – KSS getätigt. So verkehrt morgens in dieser Relation ein
Verstärkerbus zum Bus zur ersten Stunde, parallel zu den beiden Busse 7:42 /
7:44 von Burg-Gräfenrode. Auch mittags, nach der 6. Stunde fährt ein weiterer
Bus, sogar als reguläre Fahrt um 13:52 Uhr.
Grundsätzlich ist
die Beförderung der Schülerinnen und Schüler im Wetteraukreis in den
Linienverkehr eingebettet und über das Hessische Schulgesetz (§ 161 Abs. 4)
geregelt. Die Gestaltungs- und Änderungsmöglichkeiten in der Schülerbeförderung
obliegen somit der politischen Ebene des Wetteraukreises.
Protokollnotiz: Herr Frühauf aus dem Fachbereich 7 soll einen Bericht z.B. über Schülerausflüge vorbereiten.