Sitzung: 07.02.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 2/692/2021-2026
Der Ausschuss für Stadtplanung
und Infrastruktur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Verwirklichung
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 236 „Warthweg“ die
Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens nach § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit § 45 Abs. 1 BauGB anzuordnen. Der Magistrat soll beauftragt werden, die Umlegung nach Anhörung der
betroffenen Grundstückseigentümer durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten
und das Umlegungsverfahren als Umlegungsstelle der Stadt durchzuführen.
Herr Rahn erörtert die Notwendigkeit für die einzuleitende Baulandumlegung..
Mehrheitlich beschlossen