Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Verwirklichung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 236 „Warthweg“ die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens nach § 46 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 45 Abs. 1 BauGB anzuordnen. Der Magistrat soll beauftragt werden, die Umlegung nach Anhörung der betroffenen Grundstückseigentümer durch Beschluss nach § 47 BauGB einzuleiten und das Umlegungsverfahren als Umlegungsstelle der Stadt durchzuführen.

 


Herr Rahn erörtert die Notwendigkeit  für die einzuleitende  Baulandumlegung..


Mehrheitlich beschlossen