Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 5

 

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 sowie die im Rahmen der erneuten Offenlage und Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 245 „An der Weißenburg“ wurden allen Stadtverordneten und dem Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur zur Kenntnis gegeben und eingehend beraten.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen.