Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 196 „Biogasanlage Urschlicht“ in der Gemarkung Groß-Karben im Norden der bisherigen Anlage (Flur 11, Flurstück 24/1) gem. § 2 (1) BauGB zu beschließen.

 

Das Plangebiet ist ca.1,4 ha groß und liegt im Osten von Groß-Karben, direkt an der Gemarkungsgrenze zu Niddatal. Im Norden, Osten und Westen grenzt es an landwirtschaftliche Flächen an, im Süden befindet sich die bereits bestehende Biogasanlage, die südlich von der Kreisstraße 246 begrenzt wird.

Ein Luftbild inkl. Abgrenzung des Geltungsbereichs ist als Anlage beigefügt. (Anlage 1)