Sitzung: 27.04.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 5/799/2021-2026
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan
Nr. 125-4 „Gewerbegebiet“ 1. Änderung in den Gemarkungen Klein-Karben und Kloppenheim mit Begründung gemäß § 10 (1) BauGB sowie den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäߧ 91 HBO i.V.m. § 9 (4) BauGB als Satzung.
2. Der Magistrat wird beauftragt den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.