Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

An dieser Stelle befindet sich eine Querungshilfe welche jedoch mit erhöhtem Risiko verbunden ist. Einfahrende Autos können, durch die Beschilderung

am Ortseingang, Personen nicht rechtzeitig erkennen. Es wurde vorgeschlagen die Schilder leicht zu versetzen und den Grünbereich so anzupassen, dass nur niedriger Bewuchs entsteht.

 

Die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung an dieser Stelle ergab, dass 80 Prozent der vorbeifahrenden Fahrzeuge nicht mehr als 47 km/h fahren würden. Es gäbe nur wenige „Ausreißer“, die die Geschwindigkeitsvorgaben deutlich

überschreiten.

 

Es ergab sich erneut die Diskussion um eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h. In diesem Zuge schlug Herr Vesper vor, eine zeitlich limitierte

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anzubringen – z.B. an Sonntagen oder aber auch für die Nacht. Die Begrenzung könnte hierbei z.B. zeitlich von 20 bis 6 Uhr gelten. Als Vorbild dient hier z.B. die B521 in Büdesheim / Schöneck. Hier ist

die Situation mit Petterweil vergleichbar, wo eine zeitliche 30er Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht.

 

Die Stadtpolizei schlug vor das der Ortsbeirat dies als Antrag durchführt.

 

Dieser Vorschlag wurde einstimmig vom Ortsbeirat angenommen.