Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Mit den vier Änderungen kommt es sodann zum Beschluss:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben erhebt den Bebauungsplan Nr. 203 „Brunnenquartier“ in der Gemarkung Kloppenheim mit Begründung und den zugehörigen Anlagen (Planstand Juni 2023) zum offiziellen Entwurf. Sie stimmt damit gleichzeitig der Änderung des Geltungsbereichs im Norden des Plangebiets zu. Dieser wird auf der Basis mehrerer naturschutzrechtlichen Stellungnahmen auf die nördlich angrenzenden Grabenparzellen, Flur 7 Flurstück 266 sowie Flur 2 Flurstück 518 (in Gänze) und 240/5 (teilweise), ausgeweitet, um diese planungsrechtlich zu sichern und gegen baubedingten Lärm zu schützen.
  2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplans Nr. 203 „Brunnenquartier“, Gemarkung Kloppenheim mit Begründung und Anlagen (Planstand vom Juni 2023) zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB.