Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 1

Aus dem Änderungsantrag der CDU:

 

Kapitel 14.1: Streichung: Errichtung Glasscheibe bzw. Wandscheibe

Begründung: Es sollte den Bewohnern/Erwerbern freigestellt werden, ob

diese eine Installation einer entsprechenden Scheibe wünschen. Hier ist zu prüfen, ob die Installation mit in die Teilungserklärung der Bauträger mit aufgenommen werden kann. Somit könnte jeder Eigentümer eigenständig entscheiden. Zudem stellt sich die Frage, warum dies im Taunusbrunnen (vergleichbare Lage), nicht erforderlich war.

 

Punkt wurde umgewandelt in einen Prüfantrag:

Die Verwaltung wird damit beauftragt zu überprüfen, ob es alternative und

u.U. auch kostengünstigere Möglichkeiten von passiven

Schallschutzmaßnahmen für die betroffenen Gebiete gibt.

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die o.g. Änderungen.