Wie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und beschlossen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung wie in der Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung einer interkommunalen Beratungsstelle zur gemeinsamen Beschaffung von feuerwehrtechnischem Bedarf.

 

 

Protokollnotiz:

Im 1. Quartal 2024 wird ein Termin mit Vertretern der Feuerwehr vereinbart, bei dem die Themen Anschaffungen und Bedarfsentwicklungsplan behandelt werden.