Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Nachdem BGM Rahn ausführt, dass man als Stadtverwaltung keine Handhabe gegen Grundstücke mit leerstehendem Wohnraum hat, einigt man sich auf die Streichung des 2. Satzes.

 

Sodann kommt es zu dem so geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

Wie im Haupt- und Finanzausschuss beraten und beschlossen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Antrag.