Beschluss: zur Kenntnis genommen

FW Karben Anfrage vom 15.10.23 Sachstand zur Anträgen der FW Karben

 

Anfragetext:

 

Zu folgenden beschlossenen Anträgen der FW Karben haben wir Fragen zu den Sachständen. Zumal die Fortschrittstabelle auch nicht auf dem neuesten Stand ist.

 

1.)    Errichtung von Nistkästen an dem Trafohäuschen in Petterweil. Wie ist hier der Sachstand?

 

2.)    Brunnenquartier: Hier wurde ein Prüfantrag zur Errichtung einer Tagespflege gestellt. Laut Fortschrittstabelle soll die Prüfung der Umsetzung im weiteren Planungsprozess vorgenommen werden. Wie ist hier der Sachstand? Wird die Errichtung einer Tagespflege umgesetzt?

 

3.)    Wie ist der Sachstand bezüglich der Errichtung einer Wasserstofftankstelle?

 

4.)    Umsetzung der Doppelstöckigen Fahrradständer am Bahnhof. Inwieweit werden diese mit in die Planung bei der Umgestaltung des Bahnhofes vorgenommen?

 

 

 

Antwort:

 

1.)    Errichtung von Nistkästen an dem Trafohäuschen in Petterweil. Wie ist hier der Sachstand?

 

Antwort wird nachgereicht.

 

 

2.)    Brunnenquartier: Hier wurde ein Prüfantrag zur Errichtung einer Tagespflege gestellt. Laut Fortschrittstabelle soll die Prüfung der Umsetzung im weiteren Planungsprozess vorgenommen werden. Wie ist hier der Sachstand? Wird die Errichtung einer Tagespflege umgesetzt?

 

Der Grundsatz, dass das Brunnenquartier sich für seniorengerechtes Wohnen aufgrund der Nähe zur vorhanden Infrastruktur (Nahversorgung etc.) sowie dem unmittelbaren Zugang zum eigens geplanten Grünzug und im Anschluss daran an die Nidda eignet und somit eine hohe Qualität für das Wohnen im Alter bietet, wird weiterhin genauso gesehen.

 

In der Stellungnahme von Herrn Heinzel von 20.05.2020 wurde bereits damals darauf hingewiesen, dass die Bauleitplanung nicht das Instrument zur Prüfung einer tatsächlichen Realisierbarkeit bspw. einer Tagespflege für Senioren ist. Daher kann es hier auch keinen neuen Sachstand geben.

 

Das Bauleitplanverfahren kann lediglich dafür sorgen, dass diese Nutzungen generell zulässig sind, wofür mit den aktuellen Festsetzungen Rechnung getragen worden ist.

 

Ob sich vor Ort eine Tagespflege ansiedelt, hängt dann vor allem davon ab, ob auch ein entsprechender Betreiber dafür gefunden werden kann und es auch eine entsprechende Nachfrage gibt. Dies kann im Bauleitverfahren nicht geklärt werden. Die Stadt selbst betreibt keine eigene Tagespflege und kann ggf. für einen geeigneten Betreiber entsprechende Räumlichkeiten bereitstellen. Daher bietet sich für solche Vorhaben eine Umsetzung auf Flächen an, welche im städtischen Besitz bleiben.

 

Es wird aber darauf hingewiesen, dass die Stadt Karben derzeit auch an der Erstellung eines weiteren Bebauungsplans in Burg-Gräfenrode arbeitet, welcher eine ebensolche Tagespflegeeinrichtung für Senioren ermöglichen soll.

 

 

3.)    Wie ist der Sachstand bezüglich der Errichtung einer Wasserstofftankstelle?

 

Wie in der Stellungnahme von Herrn Heinzel vom 28.06.2021 mitgeteilt, besteht im Gewerbegebiet am Warthweg ein Tankstellenstandort auf dem Gelände des Rewe-Centers. Der Entwurf des Bebauungsplans lässt weiterhin Tankstellen zu. Ob im darauffolgenden Flächenumlegungsverfahren weiterhin eine Tankstelle im Gewerbegebiet betrieben werden wird, ist nicht abschließend geklärt und eine Entscheidung des Betreibers/Grundstückeigentümers. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Tankstelle und die Möglichkeit zur Versorgung mit Wasserstoff eine Entscheidung der privaten Tankstellenbetreiber ist, die ein

Angebot entsprechend der Nachfrage einrichten werden.

 

Auch hier gilt, dass das Bauleitplanverfahren lediglich dafür sorgen kann, dass diese Nutzungen generell zulässig sind, wofür mit den aktuellen Festsetzungen Rechnung getragen worden ist.

 

 

4.)    Umsetzung der Doppelstöckigen Fahrradständer am Bahnhof. Inwieweit werden diese mit in die Planung bei der Umgestaltung des Bahnhofes vorgenommen?

 

Zurzeit sind die Planungen zur Umgestaltung des Vorplatzes zurückgestellt. Diese erfolgen erste, wenn die Bahn mit dem 2. BA des S-Bahnausbaus beginnt. Erst dann kann geklärt werde, ob doppelstöckige Fahrradständer Sinn machen und notwendig werden, oder ob nicht dann doch nutzerfreundlichere Fahrradabstellmöglichkeiten umgesetzt werden können.