Sitzung: 02.11.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 1/955/2021-2026
FW Karben Anfrage vom
15.10.23 Sachstand zur Anträgen der FW Karben
Anfragetext:
Zu folgenden beschlossenen
Anträgen der FW Karben haben wir Fragen zu den Sachständen. Zumal die
Fortschrittstabelle auch nicht auf dem neuesten Stand ist.
1.)
Errichtung von
Nistkästen an dem Trafohäuschen in Petterweil. Wie ist hier der Sachstand?
2.)
Brunnenquartier:
Hier wurde ein Prüfantrag zur Errichtung einer Tagespflege gestellt. Laut
Fortschrittstabelle soll die Prüfung der Umsetzung im weiteren Planungsprozess
vorgenommen werden. Wie ist hier der Sachstand? Wird die Errichtung einer
Tagespflege umgesetzt?
3.)
Wie ist der Sachstand
bezüglich der Errichtung einer Wasserstofftankstelle?
4.)
Umsetzung der
Doppelstöckigen Fahrradständer am Bahnhof. Inwieweit werden diese mit in die
Planung bei der Umgestaltung des Bahnhofes vorgenommen?
Antwort:
1.)
Errichtung von
Nistkästen an dem Trafohäuschen in Petterweil. Wie ist hier der Sachstand?
Antwort
wird nachgereicht.
2.)
Brunnenquartier:
Hier wurde ein Prüfantrag zur Errichtung einer Tagespflege gestellt. Laut
Fortschrittstabelle soll die Prüfung der Umsetzung im weiteren Planungsprozess
vorgenommen werden. Wie ist hier der Sachstand? Wird die Errichtung einer
Tagespflege umgesetzt?
Der
Grundsatz, dass das Brunnenquartier sich für seniorengerechtes Wohnen aufgrund
der Nähe zur vorhanden Infrastruktur (Nahversorgung etc.) sowie dem
unmittelbaren Zugang zum eigens geplanten Grünzug und im Anschluss daran an die
Nidda eignet und somit eine hohe Qualität für das Wohnen im Alter bietet, wird
weiterhin genauso gesehen.
In der
Stellungnahme von Herrn Heinzel von 20.05.2020 wurde bereits damals darauf
hingewiesen, dass die Bauleitplanung nicht das Instrument zur Prüfung einer
tatsächlichen Realisierbarkeit bspw. einer Tagespflege für Senioren ist. Daher
kann es hier auch keinen neuen Sachstand geben.
Das
Bauleitplanverfahren kann lediglich dafür sorgen, dass diese Nutzungen generell
zulässig sind, wofür mit den aktuellen Festsetzungen Rechnung getragen worden
ist.
Ob sich
vor Ort eine Tagespflege ansiedelt, hängt dann vor allem davon ab, ob auch ein
entsprechender Betreiber dafür gefunden werden kann und es auch eine
entsprechende Nachfrage gibt. Dies kann im Bauleitverfahren nicht geklärt
werden. Die Stadt selbst betreibt keine eigene Tagespflege und kann ggf. für
einen geeigneten Betreiber entsprechende Räumlichkeiten bereitstellen. Daher
bietet sich für solche Vorhaben eine Umsetzung auf Flächen an, welche im
städtischen Besitz bleiben.
Es wird
aber darauf hingewiesen, dass die Stadt Karben derzeit auch an der Erstellung
eines weiteren Bebauungsplans in Burg-Gräfenrode arbeitet, welcher eine
ebensolche Tagespflegeeinrichtung für Senioren ermöglichen soll.
3.)
Wie ist der
Sachstand bezüglich der Errichtung einer Wasserstofftankstelle?
Wie in der
Stellungnahme von Herrn Heinzel vom 28.06.2021 mitgeteilt, besteht im
Gewerbegebiet am Warthweg ein Tankstellenstandort auf dem Gelände des
Rewe-Centers. Der Entwurf des Bebauungsplans lässt weiterhin Tankstellen zu. Ob
im darauffolgenden Flächenumlegungsverfahren weiterhin eine Tankstelle im
Gewerbegebiet betrieben werden wird, ist nicht abschließend geklärt und eine
Entscheidung des Betreibers/Grundstückeigentümers. Grundsätzlich wird darauf
hingewiesen, dass der Betrieb einer Tankstelle und die Möglichkeit zur
Versorgung mit Wasserstoff eine Entscheidung der privaten Tankstellenbetreiber
ist, die ein
Angebot
entsprechend der Nachfrage einrichten werden.
Auch hier
gilt, dass das Bauleitplanverfahren lediglich dafür sorgen kann, dass diese
Nutzungen generell zulässig sind, wofür mit den aktuellen Festsetzungen
Rechnung getragen worden ist.
4.)
Umsetzung der
Doppelstöckigen Fahrradständer am Bahnhof. Inwieweit werden diese mit in die
Planung bei der Umgestaltung des Bahnhofes vorgenommen?
Zurzeit
sind die Planungen zur Umgestaltung des Vorplatzes zurückgestellt. Diese
erfolgen erste, wenn die Bahn mit dem 2. BA des S-Bahnausbaus beginnt. Erst
dann kann geklärt werde, ob doppelstöckige Fahrradständer Sinn machen und
notwendig werden, oder ob nicht dann doch nutzerfreundlichere
Fahrradabstellmöglichkeiten umgesetzt werden können.