Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Wie im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur beraten und empfohlen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan

Nr. 208 „Lärmschutzwall“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.