Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur der Stadt Karben empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben den Bebauungsplan Nr. 208 „Lärmschutzwall“ 1. Änderung in der Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen.

 

2.    Der Magistrat wird beauftragt den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft zu bringen.