Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt gem. § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 250 „Sporthalle Kloppenheim“ in der Gemarkung Kloppenheim.

 

Das Plangebiet (Flur 7, Flurstück 39/5 und 39/4) liegt in der Gemarkung Kloppenheim östlich des Bahnhofes Groß-Karben und südlich des Selzerbrunnen-Centers.

 

Das Plangebiet mit einer Gesamtgröße von ca. 3.691 m² wird im Norden durch das Selzerbrunnen-Center, im Osten durch einen Grünzug und das sich anschließende Gewerbegebiet, sowie im Süden und Westen durch den bestehenden Park & Ride Parkplatz begrenzt. Ein Lageplan inkl. Abgrenzung des Geltungsbereichs ist als Anlage beigefügt.