Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Vorentwurf wird von Herrn Bürgermeister Rahn vorgestellt. Geplant ist ein Wohnbaugebiet, das überwiegend Einfamilien-, Doppel- und Reihenhausgrundstücke vorsieht. Zum Schulgelände hin, entlang des Waldhohlwegs sind Mehrfamilienhäuser geplant. Die Haupterschließung wird von der Heldenberger Straße aus erfolgen. Eine weitere untergeordnete Erschließung ist vom Waldhohlweg vorgesehen. Der Vorentwurf ermöglicht rund 180 Wohneinheiten. Eine Vermessung des Geländes ist bereits erfolgt. Die Geländetopographie wird in der Planung berücksichtigt. Die Möglichkeiten zur Errichtung eines Nahwärmenetzes werden derzeit mit verschiedenen Anbietern erörtert. Der Ankauf der Grundstücke ist weitgehend abgeschlossen.

 

Verschiedene Wortmeldungen beziehen sich auf die Erschließung von Seiten der Heldenberger Straße sowie die zu erwartenden Verkehrsbelastungen für das Wohngebiet und den Anschluss des bestehenden sowie des geplanten Sportplatzes. Ein Durchgangsverkehr sei möglichst zu vermeiden. Eine entsprechende Beschilderung kann diesbezüglich dienlich sein, regt ein Bürger an. Die Einsehbarkeit der Siedlungseinfahrt sowie die Höhendifferenz im zukünftigen Einfahrtsbereich werden in der Planung berücksichtigt, so der Bürgermeister. Weiter führt der Bürgermeister aus, dass sich die Verkehrsströme der Sportplätze auf die Anfahrtswege verteilen werden und nur periodisch sowie in einem erträglichen Rahmen stattfinden werden.

 

Herr Ruhl weist auf mögliche gegenseitige Beeinflussungen durch die Entwicklung des Spielplatzes oberhalb der Böschung und des Lindenplatzes hin. Zudem seien Parkplätze im Straßenraum zu berücksichtigen. Herr Bürgermeister Rahn antwortet, dass derzeit nur die Gesamtverkehrsfläche im Plan dargestellt ist und die derzeitige Breite der Haupterschließung von 8,50m eine Einrichtung von Gehwegen und öffentlichen Parkplätzen generell zulässt. Bei der Bemessung der Anzahl von öffentlichen Parkplätzen im Wohngebiet werden Orientierungswerte aus dem technischen Regelwerk zur Planung und zum Bau von Anlagen des ruhenden Verkehrs herangezogen, so Herr Heinzel auf eine entsprechende Frage von Herrn Schmidt. 

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf Nr. 205 “Waldhohl”, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom 08.01.2015.