Beschluss: beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Die Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf Nr. 205 “Waldhohl”, Gemarkung Groß-Karben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem Planstand vom 08.01.2015 mit folgenden Änderungen:

 

Abst.-Erg.: 19 dafür, 10 dagegen, 4 Enthaltungen

 

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt an dem Bebauungsplan Nr. 205

„Waldhohl" folgende Änderungen vorzunehmen:

 

• Die in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 205 „Waldhohl"
  genannte Pflanzenliste wird nicht als verpflichtender Bestandteil aufgenommen
  und gestrichen.

• Ebenso wird die Verpflichtung gestrichen, dass auf jedem Grundstück je volle
  500 qm ein einheimischer Laubbaum zu pflanzen ist. Dieser Textteil wird nur als
  Empfehlung aufgenommen.

• Die geplante Fahrbahnbreite von 8,50 m ist so anzupassen, dass schnelles Fahren
  weitestgehend eingeschränkt wird.

• Zusätzlich soll vorgesehen werden, dass entlang der Straße versetztes Parken 

  möglich ist.