Sitzung: 30.01.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: FB 5/387/2014
Die
Stadtverordnetenversammlung billigt den Vorentwurf Nr. 205 “Waldhohl”,
Gemarkung Groß-Karben mit Begründung und beschließt die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB mit dem
Planstand vom 08.01.2015 mit folgenden Änderungen:
Abst.-Erg.:
19 dafür, 10 dagegen, 4 Enthaltungen
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt an dem
Bebauungsplan Nr. 205
„Waldhohl" folgende Änderungen vorzunehmen:
• Die in den textlichen Festsetzungen zum
Bebauungsplan Nr. 205 „Waldhohl"
genannte Pflanzenliste wird nicht als
verpflichtender Bestandteil aufgenommen
und gestrichen.
• Ebenso wird die Verpflichtung gestrichen, dass auf
jedem Grundstück je volle
500 qm ein einheimischer Laubbaum zu
pflanzen ist. Dieser Textteil wird nur als
Empfehlung aufgenommen.
• Die geplante Fahrbahnbreite von 8,50 m ist so
anzupassen, dass schnelles Fahren
weitestgehend eingeschränkt wird.
• Zusätzlich soll vorgesehen werden, dass entlang der
Straße versetztes Parken
möglich ist.