Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 208 „Lärmschutz Nordumgehung“ Gemarkung Groß-Karben mit Begründung gemäß

§ 10 (1) BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 HBO

i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.