Sitzung: 30.01.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: BGM/077/2015
Die Antworten zu den Fragen 1 – 5
können der beigefügten Tabelle entnommen werden:
Aufgabe |
Wahrnehmung
durch |
Zeitanteil
in % bezogen auf eine Vollzeitstelle (39 Std. /W.) |
Erarbeitung von
landschaftsökologischen Planungsgrundlagen |
Externe bei Bedarf |
Überwiegend extern -
Abhängig von Anzahl und Umfang der B-Pläne/Vorhaben/FNP Änderungen |
Baumkontrolle
–inkl. Beauftragung und Kontrolle der
Maßnahmenumsetzung |
FB 5 in Zusammenarbeit
mit dem Eigenbetrieb Stadtwerken (SW) oder Externen |
10-15 % zzgl. derzeit
externer Gutachter ohne SW |
Prüfung und Bewertung
der Umweltverträglichkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft und
Bemessung von Ersatzmaßnahmen |
FB 5 bzw. Externe bei Bedarf |
2 % |
Entwicklung, Planung
und Überwachung von Maßnahmen zum Biotopschutz |
Externe bei Bedarf |
1 % |
Verwaltung Ökokonto Erstellung und
Verfolgung der Pflegepläne und Pflegeanweisungen inkl. Verwaltung und
Kontrolle der Streuobstwiesenbestände |
FB 2 sowie tlw.
Externe bei Bedarf |
10 % sowie Externe bei
Bedarf |
Entwicklung von Projekten
unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte |
Wird projektbezogen
entschieden |
X |
Wahrnehmung von
Aufgaben im Bereich Waldbewirtschaftung |
FB 2 ggf i.Z. mit
Forstamt |
10 % |
Mitwirkung bei
Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie anderen Außenbereichsvorhaben |
FB 5 sowie tlw.
Externe bei Bedarf |
5 % |
Wahrnehmung von
Aufgaben im Bereich Erneuerbare Energien |
FB 5 zzgl. Karben
Energie + Biogas GmbH |
3% + zzgl. aktuell rd.
25% |
Aufstellen von
Grünflächenplänen und Freiflächenplanung, Beteiligung an der
Landschaftsplanung |
FB 5 |
4 % |
Mitwirkung beim Natur-
und Landschaftsschutz |
FB 5 |
s.o. |
Zu
den o. g. Zeiten kommt noch der Arbeitsaufwand der Stadtwerke für Pflege von
Wiesen/Grünflächen, Rapps Garten, Arbeiten in NSG, Pflege von Bäumen, Gräben
und Hecken u dgl.
Für
die Stadtwerke sind hierbei im Bauhof verschiedene Mitarbeiter tätig. Der
Zeitanteil variiert je nach Sachlage und Umfang der zu vergebenden Aufträge
wobei auch noch Arbeiten extern vergeben werden (insbesondere
Baumpflege/-kletterer, etc.)
Frage 6:
Für welche Flächen in städtischem
Eigentum (bitte aufzählen mit der
jeweiligen Größe und Lage) gibt es
umwelt- und artenschutzrechtliche
Auflagen aus Bebauungsplänen oder aus
der Schaffung von Ökopunkten
heraus?
Siehe
beiliegende Übersicht der Ökokontoflächen.
Frage 8:
Wurden in den
letzten 10 Jahren Flächen mit umwelt- und artenschutzrechtlichen Auflagen von
der Stadt Karben verkauft ?
Hierzu wird keine Statistik geführt –
i . d. R. werden derartige Flächen aber nicht verkauft bzw. es werden
bestehende Belastungen vorher abgelöst bzw. mitübertragen.
Frage 7:
Wie wird die Erfüllung der umwelt- und
artenschutzrechtlichen Auflagen für
Flächen in städtischem Eigentum
sichergestellt?
Frage 9:
Wie wird die Erfüllung der umwelt- und
artenschutzrechtlichen Auflagen in
diesen Fällen sichergestellt ?
Frage 10:
Gibt es für die einzelnen Aufgaben im
Umwelt- und Naturschutz eine
detaillierte Durchführungsplanung ?
Frage 11:
Wer
verantwortet diese Planungen für die einzelnen Flächen ?
Frage 12:
Wer führt die Aufgaben für die
einzelnen Flächen aus?
Antworten zu
Fragen 7 bis 12:
Alle Bauprojekte die genehmigungspflichtig sind
unterliegen den Vorgaben der Bauleitplanung. Ziele und Grundsätze des Umwelt-
und Naturschutzes, des Artenschutzes und der Landschaftspflege gehen über die
Regionalplanung und den Regionalen Flächennutzungsplan in die Bauleitplanung
ein. Im Zuge der Bauleitplanung der Kommune (Erstellung der Bebauungspläne) ist
seit 2004 ein Umweltbericht fester Bestandteil aller Bebauungspläne (mit
Ausnahme von B-Plänen nach § 13 BauGB). Dieser beruht auf analytischen
Fachbeiträgen und Gutachten (z. B. Artenschutzgutachten, Klimagutachten,
Lärmschutzgutachten), nimmt die Ist-Zustand auf und ermittelt die Auswirkungen
der Planung unter Berücksichtigung von Alternativen. Ein wesentlicher
Bestandteil des Umweltberichts ist die Eingriffs- und Ausgleichsregelung die
konkret definiert, welche Maßnahmen zur Kompensation unvermeidlicher Eingriffe
in Natur und Umwelt durchzuführen sind. Dieser werden mit Satzungsbeschluss
verbindlich.
Für den Hochbau gelten die gesetzlichen Vorgaben
(z. B. EnEV). Zusätzlich können im Bebauungsplan Vorgaben zum energetischen
Standard oder zur Nutzung regenerativer Energien festgeschrieben werden. Auch
hier gilt: Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Umsetzung der
öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das wahrgenommene Bau- sowie Nutzungsrecht
schließt die Beachtung aller im Bebauungsplan getroffenen Regelungen und
Festsetzungen ein, somit auch die Realisierung entsprechender Festsetzungen.
Grünordnerische Maßnahmen tragen den gem. § 1a
BauGB geforderten Vorschriften des Umweltschutzes Rechnung, die für die
Aufstellung des Bebauungsplans umzusetzen sind. Entsprechende Vorgaben sind
durch die Stadt/Gemeinde durchzusetzen (Bescheid mit Frist, ggf.
Ersatzvornahme, Zwangsgeld, aber es wären auch Befreiungen möglich.
Frage 13:
Wie groß ist
die Fläche des Streuobstwiesenbestand im Eigentum der Stadt Karben?
Frage 14:
Wie viele Obstbäume welcher Arten
befinden sich im Bestand der Stadt Karben?
Frage 15:
In welchem Pflegezustand befinden sich
die städtischen Obstbäume?
Frage 16: Werden Baumlücken aufgrund
von Abgängen regelmäßig erneuert?
Frage 17:
In welchem Zustand ist die von dem ehemaligen
Umweltamt durchgeführte Kartierung der Streuobstbestände?
Frage 18:
Wie viele Obstbäume wurden an private
oder institutionelle Nutzer verpachtet?
Frage 19:
Welchen Sachkundenachweis müssen die
Pächter erbringen?
Antwort zu Frage 19
Die
Pächter sind verpflichtet einen Baumschnittlehrgang zu absolvieren
Frage 20:
Wie erfolgt die regelmäßige Prüfung
der ordnungsgemäßen Pflege der
Streuobstbestände durch die jeweiligen
Pächter?
Frage 21:
Wie viele
Obstbäume befinden sich in der Pflege der Stadt Karben?
Frage 22:
Gibt es für die von der Stadt Karben
betreuten oder verpachteten Obstbäume
Pflegepläne?
Frage 23:
Gibt es konkrete Pflegepläne bei
Neuanpflanzungen, die die Durchführung
des Erziehungsschnittes in den ersten
Jahren, das Freihalten der
Baumscheiben und das Bewässern bei
Trockenheit beinhalten?
Frage 24:
Durch wen (Organisationseinheiten)
werden die Pflegepläne erstellt, die
Durchführung der Pflege beauftragt und
durchgeführt?
Frage 25:
Welche Sachkunde besitzen die ausführenden
Mitarbeiter-/innen der
Stadtwerke?
Die Stadt Karben verfügt aktuell über
Streuobstbestände mit einer Fläche von 462.471 qm und mit 2.380 Bäumen die sich
wie folgt gliedern:
Gemarkung |
Fläche Gesamt/m² |
Bäume Anzahl |
Petterweil |
49.080 |
387 |
Burg-Gräfenrode |
106.060 |
519 |
Groß-Karben |
52.578 |
412 |
Klein-Karben |
114.027 |
568 |
Rendel |
20.781 |
100 |
Kloppenheim |
59.682 |
70 |
Okarben |
60.263 |
294 |
Gesamt |
462.471 |
2.380 |
|
|
|
In früheren Jahren war
ein Großteil der Streuobstbestände weder verpachtet noch regelmäßig gepflegt
worden.
Inzwischen ist der
Großteil der Bäume für einen symbolischen Preis von 1 Euro je Baum und Jahr
verpachtet. Der Pächter verpflichtet sich, den Baumbestand ordnungsgemäß zu
pflegen und alle 2 Jahre einen Pflegeschnitt durchzuführen bzw. durchführen zu
lassen.
Es
existieren Pflanzlisten und Kartierungen des ehemaligen Umweltamtes die aber
nicht vollständig sind. Wieso diese Kartierungen der bis 2009 gepflanzten
Bestände nicht vollständig sind entzieht sich unserer Kenntnis und oblag der Zuständigkeit
des damaligen DEZERNENTEN der bekanntlich von der Anfragestellenden Fraktion
gestellt wurde.
Laut
den vorliegenden Listen sind es ca. 2.150 Bäume und einige Flächen mit jungem
Streuobst bei der keine Anzahl oder Art angegeben ist.
Bei
den Obstarten handelt es sich um Apfel, Birnen, Kirschen und Zwetschgen/
Pflaumen.
Eine
Nachkartierung wurde bislang nicht beauftragt da hierzu derzeit kein dringender
Handlungsbedarf besteht. Es wäre aber evtl. eine Möglichkeit für die IGS und
BUND sich hierbei einzubringen.
Im
Moment sind die Bäume zu ca. 95 % verpachtet. Die Pflege der Hochzeitshaine hat
Rapp’s übernommen. Auch der neue Verein IG Streuobst kümmert sich um Flächen,
die nicht verpachtet sind, hat aber auch selbst einige zur Pacht.
Eine
Kontrolle der Pflege erfolgt nur in stichprobenartigen Fällen bzw. bei
Hinweisen auf unsachgemäße Pflege. Eine lückenlose Pflegekontrolle von über
2.000 Streuobstbäumen steht auch in keinem Verhältnis zu erkennbaren Nutzen
zumal die Pächter i d R das größte Eigeninteresse an einer ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung haben.
Durch
die Einbeziehung von RAPPS (inkl Hr Cäsar) ist hier zudem eine deutliche
Verbesserung zu verzeichnen.
Bei
den Stadtwerken sind mehrere ausgebildete Gärtner und Landwirte, welche die
Pflegearbeiten die bei der Stadt anfallen ausführen.
Es
sind zurzeit keine Neuanpflanzungen geplant. Um die Nachpflanzungen der
einzelnen Pächter kümmern sich die Pächter selbst.
Der Großteil der Pächter pflanzt abgängige Bäume nach bzw. teilt uns mit, dass nachgepflanzt werden müsste. Insbesondere die Firma RAPPS aber auch BUND/NABU und neuerdings die IGS sind hierbei engagiert und organisieren sogar noch eine kostengünstige Sammelbestellung..