Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Antworten zu den Fragen 1 – 5 können der beigefügten Tabelle entnommen werden:

Aufgabe

Wahrnehmung durch

Zeitanteil in % bezogen auf eine Vollzeitstelle (39 Std. /W.)

Erarbeitung von landschaftsökologischen Planungsgrundlagen

Externe bei Bedarf

Überwiegend extern - Abhängig von Anzahl und Umfang der B-Pläne/Vorhaben/FNP Änderungen

Baumkontrolle –inkl.  Beauftragung und Kontrolle der Maßnahmenumsetzung

FB 5 in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Stadtwerken (SW) oder Externen

10-15 % zzgl. derzeit externer Gutachter

ohne SW

Prüfung und Bewertung der Umweltverträglichkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft und Bemessung von Ersatzmaßnahmen

FB 5  bzw. Externe bei Bedarf

2 %

Entwicklung, Planung und Überwachung von Maßnahmen zum Biotopschutz

Externe bei Bedarf

1 %

Verwaltung Ökokonto
sowie Weiterentwicklung des Volumens, regelmäßige Kontrolle der ausgewiesenen Ökofläche

 

Erstellung und Verfolgung der Pflegepläne und Pflegeanweisungen inkl. Verwaltung und Kontrolle der Streuobstwiesenbestände

 

FB 2 sowie tlw. Externe bei Bedarf

10 % sowie Externe bei Bedarf

Entwicklung von Projekten unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte

Wird projektbezogen entschieden

X

Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Waldbewirtschaftung

FB 2 ggf i.Z. mit Forstamt

10 %

Mitwirkung bei Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sowie anderen Außenbereichsvorhaben

FB 5 sowie tlw. Externe bei Bedarf

5 %

 

 

Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich Erneuerbare Energien

 

FB 5 zzgl. Karben Energie + Biogas GmbH

 

3% + zzgl. aktuell rd. 25%

Aufstellen von Grünflächenplänen und Freiflächenplanung, Beteiligung an der Landschaftsplanung

FB 5

4 %

Mitwirkung beim Natur- und Landschaftsschutz

FB 5

s.o.

 

Zu den o. g. Zeiten kommt noch der Arbeitsaufwand der Stadtwerke für Pflege von Wiesen/Grünflächen, Rapps Garten, Arbeiten in NSG, Pflege von Bäumen, Gräben und Hecken u dgl.

Für die Stadtwerke sind hierbei im Bauhof verschiedene Mitarbeiter tätig. Der Zeitanteil variiert je nach Sachlage und Umfang der zu vergebenden Aufträge wobei auch noch Arbeiten extern vergeben werden (insbesondere Baumpflege/-kletterer, etc.)

 

 

Frage 6:

Für welche Flächen in städtischem Eigentum (bitte aufzählen mit der

jeweiligen Größe und Lage) gibt es umwelt- und artenschutzrechtliche

Auflagen aus Bebauungsplänen oder aus der Schaffung von Ökopunkten

heraus?

 

Siehe beiliegende Übersicht der Ökokontoflächen.

 

 

Frage 8:

Wurden in den letzten 10 Jahren Flächen mit umwelt- und artenschutzrechtlichen Auflagen von der Stadt Karben verkauft ?

 

Hierzu wird keine Statistik geführt – i . d. R. werden derartige Flächen aber nicht verkauft bzw. es werden bestehende Belastungen vorher abgelöst bzw. mitübertragen.

 

 

Frage 7:

Wie wird die Erfüllung der umwelt- und artenschutzrechtlichen Auflagen für

Flächen in städtischem Eigentum sichergestellt?

Frage 9:

Wie wird die Erfüllung der umwelt- und artenschutzrechtlichen Auflagen in

diesen Fällen sichergestellt ?

Frage 10:

Gibt es für die einzelnen Aufgaben im Umwelt- und Naturschutz eine

detaillierte Durchführungsplanung ?

Frage 11:

Wer verantwortet diese Planungen für die einzelnen Flächen ?

Frage 12:

Wer führt die Aufgaben für die einzelnen Flächen aus?

 

Antworten zu Fragen 7 bis 12:

Alle Bauprojekte die genehmigungspflichtig sind unterliegen den Vorgaben der Bauleitplanung. Ziele und Grundsätze des Umwelt- und Naturschutzes, des Artenschutzes und der Landschaftspflege gehen über die Regionalplanung und den Regionalen Flächennutzungsplan in die Bauleitplanung ein. Im Zuge der Bauleitplanung der Kommune (Erstellung der Bebauungspläne) ist seit 2004 ein Umweltbericht fester Bestandteil aller Bebauungspläne (mit Ausnahme von B-Plänen nach § 13 BauGB). Dieser beruht auf analytischen Fachbeiträgen und Gutachten (z. B. Artenschutzgutachten, Klimagutachten, Lärmschutzgutachten), nimmt die Ist-Zustand auf und ermittelt die Auswirkungen der Planung unter Berücksichtigung von Alternativen. Ein wesentlicher Bestandteil des Umweltberichts ist die Eingriffs- und Ausgleichsregelung die konkret definiert, welche Maßnahmen zur Kompensation unvermeidlicher Eingriffe in Natur und Umwelt durchzuführen sind. Dieser werden mit Satzungsbeschluss verbindlich.

 

Für den Hochbau gelten die gesetzlichen Vorgaben (z. B. EnEV). Zusätzlich können im Bebauungsplan Vorgaben zum energetischen Standard oder zur Nutzung regenerativer Energien festgeschrieben werden. Auch hier gilt: Der Bauherr trägt die Verantwortung für die Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Das wahrgenommene Bau- sowie Nutzungsrecht schließt die Beachtung aller im Bebauungsplan getroffenen Regelungen und Festsetzungen ein, somit auch die Realisierung entsprechender Festsetzungen.

 

Grünordnerische Maßnahmen tragen den gem. § 1a BauGB geforderten Vorschriften des Umweltschutzes Rechnung, die für die Aufstellung des Bebauungsplans umzusetzen sind. Entsprechende Vorgaben sind durch die Stadt/Gemeinde durchzusetzen (Bescheid mit Frist, ggf. Ersatzvornahme, Zwangsgeld, aber es wären auch Befreiungen möglich.

 

Frage 13:

Wie groß ist die Fläche des Streuobstwiesenbestand im Eigentum der Stadt Karben?

Frage 14:

Wie viele Obstbäume welcher Arten befinden sich im Bestand der Stadt Karben?

Frage 15:

In welchem Pflegezustand befinden sich die städtischen Obstbäume?

Frage 16: Werden Baumlücken aufgrund von Abgängen regelmäßig erneuert?

Frage 17:

In welchem Zustand ist die von dem ehemaligen Umweltamt durchgeführte Kartierung der Streuobstbestände?

Frage 18:

Wie viele Obstbäume wurden an private oder institutionelle Nutzer verpachtet?

Frage 19:

Welchen Sachkundenachweis müssen die Pächter erbringen?

Antwort zu Frage 19

Die Pächter sind verpflichtet einen Baumschnittlehrgang zu absolvieren

Frage 20:

Wie erfolgt die regelmäßige Prüfung der ordnungsgemäßen Pflege der

Streuobstbestände durch die jeweiligen Pächter?

Frage 21:

Wie viele Obstbäume befinden sich in der Pflege der Stadt Karben?

Frage 22:

Gibt es für die von der Stadt Karben betreuten oder verpachteten Obstbäume

Pflegepläne?

Frage 23:

Gibt es konkrete Pflegepläne bei Neuanpflanzungen, die die Durchführung

des Erziehungsschnittes in den ersten Jahren, das Freihalten der

Baumscheiben und das Bewässern bei Trockenheit beinhalten?

Frage 24:

Durch wen (Organisationseinheiten) werden die Pflegepläne erstellt, die

Durchführung der Pflege beauftragt und durchgeführt?

Frage 25:

Welche Sachkunde besitzen die ausführenden Mitarbeiter-/innen der

Stadtwerke?


Die Stadt Karben verfügt aktuell über Streuobstbestände mit einer Fläche von 462.471 qm und mit 2.380 Bäumen die sich wie folgt gliedern:

Gemarkung

Fläche Gesamt/m²

Bäume Anzahl

Petterweil

49.080

387

Burg-Gräfenrode

106.060

519

Groß-Karben

52.578

412

Klein-Karben

114.027

568

Rendel

20.781

100

Kloppenheim

59.682

70

Okarben

60.263

294

Gesamt

462.471

2.380

 

 

 

In früheren Jahren war ein Großteil der Streuobstbestände weder verpachtet noch regelmäßig gepflegt worden.

Inzwischen ist der Großteil der Bäume für einen symbolischen Preis von 1 Euro je Baum und Jahr verpachtet. Der Pächter verpflichtet sich, den Baumbestand ordnungsgemäß zu pflegen und alle 2 Jahre einen Pflegeschnitt durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

 

Es existieren Pflanzlisten und Kartierungen des ehemaligen Umweltamtes die aber nicht vollständig sind. Wieso diese Kartierungen der bis 2009 gepflanzten Bestände nicht vollständig sind entzieht sich unserer Kenntnis und oblag der Zuständigkeit des damaligen DEZERNENTEN der bekanntlich von der Anfragestellenden Fraktion gestellt wurde.

 

Laut den vorliegenden Listen sind es ca. 2.150 Bäume und einige Flächen mit jungem Streuobst bei der keine Anzahl oder Art angegeben ist.

Bei den Obstarten handelt es sich um Apfel, Birnen, Kirschen und Zwetschgen/ Pflaumen.

 

Eine Nachkartierung wurde bislang nicht beauftragt da hierzu derzeit kein dringender Handlungsbedarf besteht. Es wäre aber evtl. eine Möglichkeit für die IGS und BUND sich hierbei einzubringen.

 

Im Moment sind die Bäume zu ca. 95 % verpachtet. Die Pflege der Hochzeitshaine hat Rapp’s übernommen. Auch der neue Verein IG Streuobst kümmert sich um Flächen, die nicht verpachtet sind, hat aber auch selbst einige zur Pacht.

 

Eine Kontrolle der Pflege erfolgt nur in stichprobenartigen Fällen bzw. bei Hinweisen auf unsachgemäße Pflege. Eine lückenlose Pflegekontrolle von über 2.000 Streuobstbäumen steht auch in keinem Verhältnis zu erkennbaren Nutzen zumal die Pächter i d R das größte Eigeninteresse an einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung haben.

Durch die Einbeziehung von RAPPS (inkl Hr Cäsar) ist hier zudem eine deutliche Verbesserung zu verzeichnen.

 

Bei den Stadtwerken sind mehrere ausgebildete Gärtner und Landwirte, welche die Pflegearbeiten die bei der Stadt anfallen ausführen.

Es sind zurzeit keine Neuanpflanzungen geplant. Um die Nachpflanzungen der einzelnen Pächter kümmern sich die Pächter selbst.

 

Der Großteil der Pächter pflanzt abgängige Bäume nach bzw. teilt uns mit, dass nachgepflanzt werden müsste. Insbesondere die Firma RAPPS aber auch BUND/NABU und neuerdings die IGS sind hierbei engagiert und organisieren sogar noch eine kostengünstige Sammelbestellung..