Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Welche Konflikte zu Stellplätzen im Stadtgebiet sind dem Magistrat bekannt?

 

Antwort zu Frage 1

Besonders in den alten Ortskernen besteht erheblicher Parkraummangel aber auch diverse Reihenhaus und MFH Gebiete aus den 70-iger/80-iger Jahren bereiten zunehmend erhebliche Probleme. Durch den Ausbau von Nebengebäuden oder Aufstockungen oder sonstige Nachverdichtungen wurde die Problematik deutlich verstärkt. Die Regelung je Wohnung nur 1 oder 1,5 Stellplätze zu fordern ist nicht mehr der Realität angepasst – daher war es folgerichtig hier mehr private KFZ-Parkflächen zu fordern.

Es gibt für den aktuell vorhandenen Parkraum einfach zu viele KFZ.  Wo in den Haushalten früher 1 Fahrzeug vorhanden war, sind heute mindestens 2-3 Fahrzeuge, die dann im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Hinzu kommt die Zweckentfremdung von Garagen und Abstellplätzen.

 

 

Frage 2:

Welche Maßnahmen hat der Magistrat in den betroffenen Gebieten ergriffen

bzw. für die Zukunft geplant? Welche Maßnahmen sind in den eng bebauten

alten Ortskernen aus Sicht des Magistrats möglich (z. B. Einführung an

Anwohnerparkregelungen)?

 

Antwort zu Frage 2:

In einzelnen Straßen konnte durch gezielte Parkraummarkierungen die Zahl der Stellplätze optimiert werden und somit die Problematik tlw. entschärft werden.

Anwohnerparkregelungen machen jedoch i.d.R. wenig Sinn da es die Anwohner selbst sind, die den Parkraum belegen und sich somit quasi gegenseitig um zu geringe Parkraumkapazitäten streiten.

Im Bereich BREUL wurden durch die Stadt erst vor kurzem 21 Parkplätze errichtet und an Anwohner vermietet so dass hier der Parkraumdruck deutlich reduziert werden konnte. Dieser Einstieg in die Parkraumbewirtschaftung könnte zukünftig noch ausgeweitet werden.

 

 

Frage 3:

Werden in den betroffenen Gebieten regelmäßige Kontrollen durch die

Stadtpolizei durchgeführt?

Frage 4:

Gibt es festgelegte Einsatzpläne der Stadtpolizei für die Überwachung des

ruhenden (=parkenden) Verkehrs?

 

Antwort zu Frage 3+4:

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs erfolgt zu verschiedenen Zeiten im Rahmen des Außendienstes der Stadtpolizei. Aufgrund des Aufgabenspektrums und Personalbestandes der Stadtpolizei ist eine regelmäßige, flächendeckende Überwachung nicht möglich, es wird vorrangig dort kontrolliert, wo es zu Beschwerden kommt.

Im 4. Quartal 2014 wurde bereits ein Spätdienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingeführt. An abwechselnden Tagen wird 1x pro Monat bis 21 Uhr kontrolliert.

Frage 5:

Gibt es seitens potentieller Investoren Kritik an den hohen Anforderungen an die

Errichtung von Stellplätzen im Geschosswohnungsbau? (In Karben werden 2

Stellplätze pro Wohnung gefordert, in den meisten anderen Städten 1,5

Stellplätze pro Wohnung)

 

Antwort zu Frage 5:

Generell sorgt jedwede Regulierung der Stellplatzeinrichtung auf Privatgrundstücken für Kritik insbesondere durch potenzielle Bauträger. Diese sind aber von grundsätzlichem Charakter und beziehen sich nicht auf die Frage ob 1,5 oder 2 Stellplätze pro Wohneinheit die richtige Lösung sind.

Die Stellplatzfrage ist immer sensibel und häufigster Mangel in Bauanträgen und im Baugenehmigungsverfahren. Investoren mit einem ernsthaften Interesse am Standort Karben sind aber bereit und in der Lage, mit den Vorgaben der Stellplatzsatzung umzugehen. Insbesondere die große Nachfrage von Investoren zur Nachverdichtung zeigt dass die Erhöhung der Stellplatzzahl nicht dazu führt dass ernsthafte Interessenten von Bauaktivitäten in Karben Abstand nehmen.

 

 

Frage 6:

Welche planerischen Grundsätze wendet der Magistrat an, um in

Neubaugebieten eine angemessene Zahl an Besucherparkplätzen zu schaffen?

 

Antwort zu Frage 6:

Verbindliche planerische Vorgaben zur Bemessung der Anzahl notwendiger öffentlicher Parkplätze liegen nicht vor. Der Stellplatzbedarf ist gebietsspezifisch zu eruieren oder im Bestand mittels Parkraumbeobachtungen zu erheben. Für Neubaugebiete sind u. a. folgende Aspekte zu beachten: Städtebauliche Struktur und Art der Nutzung (z. B. Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Anbindung und Erschließung (ÖPNV und MIV), zu erwartendes Verkehrsaufkommen.

 

Frage 7:

Wie wird für vorhabenbezogene Bebauungspläne sichergestellt, dass eine

angemessene Anzahl an Besucherparkplätzen zur Verfügung gestellt wird?

 

Antwort zu Frage 7:

Verbindliche Regelungen zur Anzahl der Besucherparkplätze können zwischen dem Vorhabenträger und der Stadtverwaltung im Zuge der begleitenden Städtebaulichen Verträge verbindlich vereinbart werden. Diese Vereinbarungen fließen dann in die Bauleitplanung ein.

 

 


Frage 8:

Gibt es seitens des Magistrats Planungen zur Einführung einer

Parkraumbewirtschaftung in Teilen des Stadtgebiets (z. B. am Bahnhof, am

Bürgerzentrum oder in besonders konfliktreichen Gebieten), um die Nachfrage

nach Parkplätzen über den Preis marktwirtschaftlich zu regeln?

 

Antwort zur Frage 8:

Parkraumbewirtschaftung ist ein Thema der Stadtpolizei. Für die beiden P+R-Anlage wird von Seiten der Bauverwaltung eine Bewirtschaftung für sinnvoll erachtet. Hier am Bürgerzentrum besteht Parkzeitbegrenzung (3 h), diese gilt auch Einkaufszentrum Aldi/Tegut.

Im Bereich BREUL wurde bereits eine erste Maßnahme zur Parkraumbewirtschaftung umgesetzt.

 

 

Frage 9:

Gibt es Überlegungen seitens des Magistrats, die Schaffung von Stellplätzen in

der Innenstadt konzeptionell zu ordnen, um zu verhindern, dass die aktuell

stattgefundene „Verparkplatzung“ zentraler Flächen fortgesetzt wird? Wie sehen

diese Überlegungen aus? (Beispiele: Gemeinsame Planung von Parkplätzen für

verschiedene Bauvorhaben; Reduzierung der Parkplatzanforderungen für

Bauvorhaben und Einführung einer Parkraumbewirtschaftung)

 

Antwort zu Frage 9:

Grundlage jeder Planung ist der Stellplatznachweis gem. Satzung. Den privaten Investoren steht es frei entweder für die Bauvorhaben individuell Parkplätze auszuweisen  oder eine Zusammenlegung mit anderen Nutzungen/Objekten zu planen die eine individuelle Befreiung gemäß Satzung oder eine Ablöse zur Folge hätte. Allerdings sind gerade die Geschäftsinhaber/Betreiber daran interessiert eine größere bzw angemessene Anzahl von Stellplätzen in Geschäftsnähe bereitzustellen. Einer „Mischnutzung/Gem. Nutzung sind i.d.R. enge Grenzen gesetzt.

Abschließend ist festzustellen dass die große Anzahl an Stellplätzen im Innenstadtbereich (ehem. REWE bis Hotel Stadt Karben) oder Selzerbrunnencenter bereits vor längerer Zeit städtebaulich verbindlich festgelegt wurde. Einzig der neue REWE ist mit zusätzlichen Stellplätzen hinzugekommen. Natürlich könnte man überlegen im Bereich alter REWE bis HSK einige Stellplätze in öffentliche Grünflächen umzuwandeln wobei dies dazu führt dass bei größeren Veranstaltungen im BZK ein eklatanter Stellplatzmangel entstehen würde. Sinnvoller und zielführender ist hier eine Neugestaltung der Grünanlagen um die Attraktivität dieses Bereiches zu steigern. Entsprechende Aktivitäten sind in Vorbereitung und werden Ihnen noch in Kürze präsentiert.