Sitzung: 30.01.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 6/079/2015
Frage 1:
Welche Konflikte zu Stellplätzen im
Stadtgebiet sind dem Magistrat bekannt?
Antwort zu Frage 1
Besonders in den alten Ortskernen
besteht erheblicher Parkraummangel aber auch diverse Reihenhaus und MFH Gebiete
aus den 70-iger/80-iger Jahren bereiten zunehmend erhebliche Probleme. Durch
den Ausbau von Nebengebäuden oder Aufstockungen oder sonstige Nachverdichtungen
wurde die Problematik deutlich verstärkt. Die Regelung je Wohnung nur 1 oder
1,5 Stellplätze zu fordern ist nicht mehr der Realität angepasst – daher war es
folgerichtig hier mehr private KFZ-Parkflächen zu fordern.
Es gibt für den aktuell vorhandenen
Parkraum einfach zu viele KFZ. Wo in den
Haushalten früher 1 Fahrzeug vorhanden war, sind heute mindestens 2-3
Fahrzeuge, die dann im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Hinzu kommt
die Zweckentfremdung von Garagen und Abstellplätzen.
Frage 2:
Welche Maßnahmen hat der Magistrat in
den betroffenen Gebieten ergriffen
bzw. für die Zukunft geplant? Welche
Maßnahmen sind in den eng bebauten
alten Ortskernen aus Sicht des
Magistrats möglich (z. B. Einführung an
Anwohnerparkregelungen)?
Antwort zu Frage 2:
In
einzelnen Straßen konnte durch gezielte Parkraummarkierungen die Zahl der
Stellplätze optimiert werden und somit die Problematik tlw. entschärft werden.
Anwohnerparkregelungen
machen jedoch i.d.R. wenig Sinn da es die Anwohner selbst sind, die den
Parkraum belegen und sich somit quasi gegenseitig um zu geringe
Parkraumkapazitäten streiten.
Im
Bereich BREUL wurden durch die Stadt erst vor kurzem 21 Parkplätze errichtet
und an Anwohner vermietet so dass hier der Parkraumdruck deutlich reduziert
werden konnte. Dieser Einstieg in die Parkraumbewirtschaftung könnte zukünftig
noch ausgeweitet werden.
Frage 3:
Werden in den betroffenen Gebieten
regelmäßige Kontrollen durch die
Stadtpolizei durchgeführt?
Frage 4:
Gibt es festgelegte Einsatzpläne der
Stadtpolizei für die Überwachung des
ruhenden (=parkenden) Verkehrs?
Antwort zu Frage 3+4:
Die Überwachung des ruhenden
Verkehrs erfolgt zu verschiedenen Zeiten im Rahmen des Außendienstes der
Stadtpolizei. Aufgrund des Aufgabenspektrums und Personalbestandes der
Stadtpolizei ist eine regelmäßige, flächendeckende Überwachung nicht möglich,
es wird vorrangig dort kontrolliert, wo es zu Beschwerden kommt.
Im 4. Quartal 2014 wurde bereits
ein Spätdienst zur Überwachung des ruhenden Verkehrs eingeführt. An
abwechselnden Tagen wird 1x pro Monat bis 21 Uhr kontrolliert.
Frage 5:
Gibt es seitens potentieller
Investoren Kritik an den hohen Anforderungen an die
Errichtung von Stellplätzen im
Geschosswohnungsbau? (In Karben werden 2
Stellplätze pro Wohnung gefordert, in
den meisten anderen Städten 1,5
Stellplätze pro Wohnung)
Antwort zu Frage 5:
Generell
sorgt jedwede Regulierung der Stellplatzeinrichtung auf Privatgrundstücken für
Kritik insbesondere durch potenzielle Bauträger. Diese sind aber von
grundsätzlichem Charakter und beziehen sich nicht auf die Frage ob 1,5 oder 2
Stellplätze pro Wohneinheit die richtige Lösung sind.
Die
Stellplatzfrage ist immer sensibel und häufigster Mangel in Bauanträgen und im
Baugenehmigungsverfahren. Investoren mit einem ernsthaften Interesse am
Standort Karben sind aber bereit und in der Lage, mit den Vorgaben der
Stellplatzsatzung umzugehen. Insbesondere die große Nachfrage von Investoren
zur Nachverdichtung zeigt dass die Erhöhung der Stellplatzzahl nicht dazu führt
dass ernsthafte Interessenten von Bauaktivitäten in Karben Abstand nehmen.
Frage 6:
Welche planerischen Grundsätze wendet
der Magistrat an, um in
Neubaugebieten eine
angemessene Zahl an Besucherparkplätzen zu schaffen?
Antwort zu Frage 6:
Verbindliche
planerische Vorgaben zur Bemessung der Anzahl notwendiger öffentlicher
Parkplätze liegen nicht vor. Der Stellplatzbedarf ist gebietsspezifisch zu
eruieren oder im Bestand mittels Parkraumbeobachtungen zu erheben. Für
Neubaugebiete sind u. a. folgende Aspekte zu beachten: Städtebauliche Struktur
und Art der Nutzung (z. B. Wohngebiet oder Gewerbegebiet), Anbindung und
Erschließung (ÖPNV und MIV), zu erwartendes Verkehrsaufkommen.
Frage 7:
Wie wird für vorhabenbezogene
Bebauungspläne sichergestellt, dass eine
angemessene Anzahl an
Besucherparkplätzen zur Verfügung gestellt wird?
Antwort zu Frage 7:
Verbindliche
Regelungen zur Anzahl der Besucherparkplätze können zwischen dem Vorhabenträger
und der Stadtverwaltung im Zuge der begleitenden Städtebaulichen Verträge
verbindlich vereinbart werden. Diese Vereinbarungen fließen dann in die
Bauleitplanung ein.
Frage 8:
Gibt es seitens des Magistrats
Planungen zur Einführung einer
Parkraumbewirtschaftung in Teilen des
Stadtgebiets (z. B. am Bahnhof, am
Bürgerzentrum oder in besonders
konfliktreichen Gebieten), um die Nachfrage
nach Parkplätzen über den Preis
marktwirtschaftlich zu regeln?
Antwort zur Frage 8:
Parkraumbewirtschaftung
ist ein Thema der Stadtpolizei. Für die beiden P+R-Anlage wird von Seiten der
Bauverwaltung eine Bewirtschaftung für sinnvoll erachtet. Hier am Bürgerzentrum
besteht Parkzeitbegrenzung (3 h), diese gilt auch Einkaufszentrum Aldi/Tegut.
Im Bereich
BREUL wurde bereits eine erste Maßnahme zur Parkraumbewirtschaftung umgesetzt.
Frage 9:
Gibt es Überlegungen seitens des
Magistrats, die Schaffung von Stellplätzen in
der Innenstadt konzeptionell zu
ordnen, um zu verhindern, dass die aktuell
stattgefundene „Verparkplatzung“ zentraler
Flächen fortgesetzt wird? Wie sehen
diese Überlegungen aus? (Beispiele:
Gemeinsame Planung von Parkplätzen für
verschiedene Bauvorhaben; Reduzierung
der Parkplatzanforderungen für
Bauvorhaben und
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung)
Antwort zu
Frage 9:
Grundlage
jeder Planung ist der Stellplatznachweis gem. Satzung. Den privaten Investoren
steht es frei entweder für die Bauvorhaben individuell Parkplätze
auszuweisen oder eine Zusammenlegung mit
anderen Nutzungen/Objekten zu planen die eine individuelle Befreiung gemäß
Satzung oder eine Ablöse zur Folge hätte. Allerdings sind gerade die
Geschäftsinhaber/Betreiber daran interessiert eine größere bzw angemessene
Anzahl von Stellplätzen in Geschäftsnähe bereitzustellen. Einer „Mischnutzung/Gem.
Nutzung sind i.d.R. enge Grenzen gesetzt.
Abschließend ist festzustellen dass die große Anzahl an Stellplätzen im Innenstadtbereich (ehem. REWE bis Hotel Stadt Karben) oder Selzerbrunnencenter bereits vor längerer Zeit städtebaulich verbindlich festgelegt wurde. Einzig der neue REWE ist mit zusätzlichen Stellplätzen hinzugekommen. Natürlich könnte man überlegen im Bereich alter REWE bis HSK einige Stellplätze in öffentliche Grünflächen umzuwandeln wobei dies dazu führt dass bei größeren Veranstaltungen im BZK ein eklatanter Stellplatzmangel entstehen würde. Sinnvoller und zielführender ist hier eine Neugestaltung der Grünanlagen um die Attraktivität dieses Bereiches zu steigern. Entsprechende Aktivitäten sind in Vorbereitung und werden Ihnen noch in Kürze präsentiert.