Herr Bürgermeister Rahn stellt den Änderungsanlass vor. Für die Teilfläche „Mischgebiet“ des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 204  „Sohlweg 2“ ist eine Änderung notwendig. Aufgrund einer Ungenauigkeit der Planung ist die Korrektur des ausgewiesenen Baufensters notwendig, da sich dieses in Teilflächen mit der Anbauverbotszone der L3351 überdeckt.

 

Der Ausschuss empfiehlt mit einem zusammenfassenden Votum, die Stadtverordnetenversammlung beschließt das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 204 "Sohlweg 2" 1. Änderung, Gemarkung Burg-Gräfenrod einzuleiten (Tagesordnungspunkt 8.1.), den Vorentwurf zum offiziellen Entwurf zu erheben (Tagesordnungspunkt 8.2) sowie den offiziellen Entwurf mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Tagesorgnungspunkt 8.3)