Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des

Bebauungsplanes Nr. 204 "Sohlweg 2" 1. Änderung, Gemarkung Burg-Gräfenrode mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Da die Änderung des Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt wird, wird gem. § 13 (3) BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen. Ebenso wird gem. § 13 (2) 1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Behörden abgesehen.