Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Wie hoch ist die Zahl der derzeitigen Flüchtlinge in Karben?

 

Antwort zu Frage 1:

Stand 11. März 2015 sind 82 Flüchtlinge in Karben untergebracht. Weitere Zuweisungen liegen zum 16.03.2015 (2 Personen) und 23.03.2015 (3 Personen) vor

 

 

Frage 2:

Wie lange dauert das durchschnittliche Asylverfahren für die Karbener Flüchtlinge bis die zuständigen Behörden den Antrag entschieden haben?

 

Antwort zu Frage 2:

Die Stadt Karben ist für die Bearbeitung von Asylverfahren nicht zuständig. Eine Aussage über die durchschnittliche Dauer der Verfahren müsste der Fragesteller daher an die zuständigen Stellen adressieren.

 

 

Frage 3:

Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in den städtischen bzw. angemieteten Unterbringungsgebäuden bzw. Wohnungen?

 

Antwort zu Frage 3:

Es gibt keine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in den Unterkünften. Die Aufenthaltsdauer ist individuell. Einzelne Asylbewerber sind inzwischen bereits aus den städtischen Objekten ausgezogen während viele unserer derzeitigen Bewohner auch erst sukzessive im Jahr 2014/15 uns zugewiesen worden sind.

 

 

Frage 4:

Wie viele Asylanträge der in Karben untergebrachten Flüchtlinge wurden schon von den zuständigen Behörden entschieden?

 

Antwort zu Frage 4:

Über die Anzahl der entschiedenen Asylanträge der in Karben untergebrachten Flüchtlinge können wir nichts sagen. Diese Informationen werden uns nicht mitgeteilt.

 

 

Frage 5:

Was beabsichtigt der Magistrat zu tun um die prognostizierten neuen Flüchtlinge in Karben aufzunehmen, und zwar hinsichtlich der Unterbringung und der angemessenen Betreuungs- bzw. Unterstützungsangebote?

Antwort zu Frage 5:

Für die neuen Flüchtlinge werden sukzessive entsprechende Liegenschaften angemietet. Aktuell konnten bis zu 27  Unterkünfte in der Max Planck Straße zusätzlich angemietet werden so dass die Stadt Karben aktuell dann rd. 110 Unterkünfte bereitstellen kann.

 

Die Betreuung erfolgt insbesondere durch das überragende ehrenamtliche Engagement von mehreren Dutzend Karbener Bürger/innen die sich nicht nur um die Förderung der Deutschkenntnisse der Flüchtlinge kümmern , sondern vielmehr in vielfältigen Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Ohne dieses Engagement wäre es sicherlich nicht so gut um die Integration und Betreuung der Asylbewerber in Karben bestellt!

Aktiv wird für neue Paten zur Unterstützung geworben – wir benötigen weiterhin jede helfende Hand.

 

Von Seiten des Kreises stehen „gerade einmal“ 2 Sozialarbeiterinnen

á 2 Wochenstunden (insgesamt 4 Wochenstunden) für Beratung der Flüchtlinge

zur Verfügung. Zusätzlich erteilen Sie telefonisch  Auskünfte und nehmen an Patentreffen teil.

 

 

Frage 6:

Wie hoch waren die gesamten Aufwendungen in Karben für die Flüchtlings-unterbringung und –versorgung in 2014? Wie hoch ist der anteilige Betrag, der vom Kreis bzw. Land getragen wird?

 

Antwort zu Frage 6:

Für die Flüchtlingsunterbringung und Versorgung im Jahre 2014 beliefen sich die Gesamtkosten auf 98.933,75 €.
Der vorläufige Erstattungsbetrag vom Kreis belief sich auf 52.600 €. Somit ergibt sich eine Differenz von -46.333,75 €. Über die restlichen Kosten werden ggf. die Gerichte zu entscheiden haben.

Allerdings ist das Verhalten des Wetteraukreises seinen Kommunen gegenüber  bzgl. der Kostenerstattung aus der Flüchtlingsunterbringung beispiellos schlecht! Bei allem Verständnis dafür dass ggf. die Erstattungen des Landes/Bundes nicht auskömmlich sind ist dies kein Grund dafür die Defizite auf die Städte und Gemeinden abzuwälzen ! Wo bleibt die Klage des Kreises gegenüber Land/Bund wg zu geringer Kostenerstattung ?
Nein – man geht einfach den Weg das schwächste Glied in der Kette nämlich die Städte und Gemeinden zu belasten und diese Kosten sollen dann die Bürger vor Ort bezahlen ! ?

 

 

Frage 7:

Sind für den lfd. Haushalt 2015 aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen Abweichungen zu den dortigen Haushaltsansätzen zu erwarten?

 

Antwort auf Frage 7:

Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen könnten Abweichungen zu den Haushaltsansätzen im lfd. Haushalt 2015 entstehen. Allerdings gehen wir davon aus dass wir die Mehrkosten erstattet bekommen, da es nicht Aufgabe der Kommune ist aus ihren ohnehin knapp bemessenen eigenen Mitteln  noch die Flüchtlingsunterbringungs- und Betreuungskosten zu stemmen.

 

 

Frage 8:

Erwartet der Magistrat noch im Laufe dieses Jahres eine Gerichtsentscheidung zu der anhängigen Klage gegen den Wetteraukreis aufgrund der zu geringen Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung?

 

Antwort zu Frage 8:

Über eine mögliche Gerichtsentscheidung in 2015 liegen uns keine Informationen vor.