Sitzung: 19.03.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 7/093/2015
Frage 1:
Wie hoch ist die Zahl der derzeitigen Flüchtlinge in
Karben?
Antwort zu
Frage 1:
Stand 11.
März 2015 sind 82 Flüchtlinge in Karben untergebracht. Weitere Zuweisungen
liegen zum 16.03.2015 (2 Personen) und 23.03.2015 (3 Personen) vor
Frage 2:
Wie lange dauert das durchschnittliche Asylverfahren für die Karbener
Flüchtlinge bis die zuständigen Behörden den Antrag entschieden haben?
Antwort zu
Frage 2:
Die Stadt
Karben ist für die Bearbeitung von Asylverfahren nicht zuständig. Eine Aussage
über die durchschnittliche Dauer der Verfahren müsste der Fragesteller daher an
die zuständigen Stellen adressieren.
Frage 3:
Wie lange ist die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in
den städtischen bzw. angemieteten Unterbringungsgebäuden bzw. Wohnungen?
Antwort zu
Frage 3:
Es gibt keine
durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Flüchtlingen in den Unterkünften. Die
Aufenthaltsdauer ist individuell. Einzelne Asylbewerber sind inzwischen bereits
aus den städtischen Objekten ausgezogen während viele unserer derzeitigen
Bewohner auch erst sukzessive im Jahr 2014/15 uns zugewiesen worden sind.
Frage 4:
Wie viele Asylanträge der in Karben untergebrachten
Flüchtlinge wurden schon von den zuständigen Behörden entschieden?
Antwort zu Frage 4:
Über
die Anzahl der entschiedenen Asylanträge der in Karben untergebrachten
Flüchtlinge können wir nichts sagen. Diese Informationen werden uns nicht
mitgeteilt.
Frage 5:
Was beabsichtigt der Magistrat zu tun um die
prognostizierten neuen Flüchtlinge in Karben aufzunehmen, und zwar hinsichtlich
der Unterbringung und der angemessenen Betreuungs- bzw. Unterstützungsangebote?
Antwort zu Frage 5:
Für
die neuen Flüchtlinge werden sukzessive entsprechende Liegenschaften
angemietet. Aktuell konnten bis zu 27
Unterkünfte in der Max Planck Straße zusätzlich angemietet werden so
dass die Stadt Karben aktuell dann rd. 110 Unterkünfte bereitstellen kann.
Die
Betreuung erfolgt insbesondere durch das überragende ehrenamtliche Engagement
von mehreren Dutzend Karbener Bürger/innen die sich nicht nur um die Förderung
der Deutschkenntnisse der Flüchtlinge kümmern , sondern vielmehr in vielfältigen
Fragen und Problemen mit Rat und Tat zur Verfügung stehen. Ohne dieses
Engagement wäre es sicherlich nicht so gut um die Integration und Betreuung der
Asylbewerber in Karben bestellt!
Aktiv
wird für neue Paten zur Unterstützung geworben – wir benötigen weiterhin jede
helfende Hand.
Von
Seiten des Kreises stehen „gerade einmal“ 2 Sozialarbeiterinnen
á
2 Wochenstunden (insgesamt 4 Wochenstunden) für Beratung der Flüchtlinge
zur
Verfügung. Zusätzlich erteilen Sie telefonisch
Auskünfte und nehmen an Patentreffen teil.
Frage 6:
Wie hoch waren die gesamten Aufwendungen in Karben für
die Flüchtlings-unterbringung und –versorgung in 2014? Wie hoch ist der
anteilige Betrag, der vom Kreis bzw. Land getragen wird?
Antwort zu Frage 6:
Für die Flüchtlingsunterbringung und
Versorgung im Jahre 2014 beliefen sich die Gesamtkosten auf 98.933,75 €.
Der vorläufige Erstattungsbetrag vom Kreis belief sich auf 52.600 €. Somit
ergibt sich eine Differenz von -46.333,75 €. Über
die restlichen Kosten werden ggf. die Gerichte zu entscheiden haben.
Allerdings ist das Verhalten des
Wetteraukreises seinen Kommunen gegenüber
bzgl. der Kostenerstattung aus der Flüchtlingsunterbringung beispiellos
schlecht! Bei allem Verständnis dafür dass ggf. die Erstattungen des Landes/Bundes
nicht auskömmlich sind ist dies kein Grund dafür die Defizite auf die Städte
und Gemeinden abzuwälzen ! Wo bleibt die Klage des Kreises gegenüber Land/Bund
wg zu geringer Kostenerstattung ?
Nein – man geht einfach den Weg das schwächste Glied in
der Kette nämlich die Städte und Gemeinden zu belasten und diese Kosten sollen
dann die Bürger vor Ort bezahlen ! ?
Frage 7:
Sind für den lfd. Haushalt 2015 aufgrund der
steigenden Flüchtlingszahlen Abweichungen zu den dortigen Haushaltsansätzen zu
erwarten?
Antwort
auf Frage 7:
Aufgrund
der steigenden Flüchtlingszahlen könnten Abweichungen zu den Haushaltsansätzen
im lfd. Haushalt 2015 entstehen. Allerdings gehen wir davon aus dass wir die
Mehrkosten erstattet bekommen, da es nicht Aufgabe der Kommune ist aus ihren
ohnehin knapp bemessenen eigenen Mitteln
noch die Flüchtlingsunterbringungs- und Betreuungskosten zu stemmen.
Frage 8:
Erwartet der Magistrat noch im Laufe dieses Jahres eine
Gerichtsentscheidung zu der anhängigen Klage gegen den Wetteraukreis aufgrund
der zu geringen Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung?
Antwort zu
Frage 8:
Über eine mögliche Gerichtsentscheidung in 2015 liegen uns keine Informationen vor.