Die Diskussion zum Tagesordnungspunkt erfolgt gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 9.1.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“ gem. § 3 und § 4 BauGB mit erweitertem Geltungsbereich weiterzuführen.

 

Die Erweiterung des Geltungsbereiches umfasst die an den südlichen Geltungsbereich anschließende und im ursprünglichen B-Plan Nr. 180 „Fuhrweg II“ zeichnerisch dargestellte Fläche der Ortsrandeingrünung (Flur 9, Flurstck. Nr. 73/18 -73/31).