Zum Tagesordnungspunkt besteht kein Erörterungsbedarf.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 195 „Sauerbornstraße“ in der Gemarkung Petterweil mit Begründung

gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß

§ 81 HBO i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB als Satzung.