Auf eine Erörterung des Tagesordnungspunktes wird verzichtet.

 

Der Ausschuss empfiehlt, die Stadtverordnetenversammlung beschließt den offiziellen Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 144 „Berufsbildungswerk“ 1. Änderung Gemarkung  Okarben mit Begründung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.