Sitzung: 05.05.2015 Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 5/453/2015
Auf eine Erörterung des Tagesordnungspunktes wird verzichtet.
Der Ausschuss empfiehlt, die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 213 „Am Park" in der Gemarkung Groß-Karben gern. § 2
Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innentwicklung) im
beschleunigten Verfahren.
Das geplante Baugebiet liegt in zentrale Lage von
Groß-Karben, zwischen dem Hessenring im Westen und Süden, der Straße „Am
Park" im Osten und dem Schlossparkgelände des Leonhard’ischen
Schlosses im Norden.
Die Grenzen des Flurstücks Flur 1 Nr. 410/5 bilden die
Abgrenzung des Geltungsbereichs, wie in
der Plananlage gekennzeichnet:
Vom südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 410/5
entlang der Grenze zur Straßenparzelle Flur 1 Nr. 278/1 (Straße
„Hessenring") in nördliche Richtung verlaufend bis auf Höhe der Einmündung
des Fußwegs, welcher aus östlicher Richtung, nördlich des Bolzplatzes auf die
Straße „Hessenring“ trifft. Von dort verläuft die Grenze durch die
baumbewachsene Fläche zunächst in südöstliche und später in östliche Richtung
bis zur Wegeparzelle Flur 1 Nr. 633/4
(Straße „Am Park"). Der Grenzverlauf folgt von diesem Punkt der westlichen
Parzellengrenze Flur 1 Nr. 633/4 in südliche Richtung bis auf die Parzelle des
Hessenrings (Flur 1 Nr. 209/3) treffend.
Vom Schnittpunkt der Parzellengrenzen Flur 1 Nr. 633/4 und Flur 1 Nr. 209/3 ausgehend, verläuft die südliche Gebietsabgrenzung in westliche Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 410/5.