Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Gebührenordnung des Hallenfreizeitbades in vorliegender Form. Sie tritt am 1.7.2015 in Kraft.

 

Es wird um Einzelabstimmung zu § 1 und § 2 gebeten

 

Abst.-Erg. zu § 1:       22 dafür, 10 dagegen, 0 Enthaltungen

 

Abst.-Erg. zu § 2:       einstimmig dafür

 

Protokollnotiz:

Sofern die Stadtwerke gemäß § 5 planen, Saison-Karten oder sonstige Änderungen in der Preisgestaltung vorzunehmen, ist im Haupt- und Finanzausschuss darüber zu informieren.