Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt, das Bauleitplanverfahren für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 180 „Fuhrweg II“ gem. § 3 und § 4 BauGB mit erweitertem Geltungsbereich weiterzuführen.

 

Die Erweiterung des Geltungsbereiches umfasst die an den südlichen Geltungsbereich anschließende und im ursprünglichen B-Plan Nr. 180 „Fuhrweg II“ zeichnerisch dargestellte Fläche der Ortsrandeingrünung (Flur 9, Flurstck. Nr. 73/18 -73/31).

 

Stv. Menzel (CDU) und Stv. Kömpel (SPD) sind während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.