Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 3, Enthaltungen: 7

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt das erste Änderungsverfahren gem. § 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 130a „Unterm Wiesenbrunnen“ einzuleiten.

 

Die Bebauungsplangrenze wird an der nordwestlichen Ecke der bisherigen Plangebietsgrenze (nördliche Seite der Grabenparzelle Flur 1 Nr. 684 „Mühlgraben“ auf Höhe der nordwestlichen Grundstücksecke Flur 1 Nr. 531/5) nun in nordwestliche Richtung fortgesetzt. Auf Höhe der westlichen Parzellengrenze Flur 1 Nr. 533 überquert die Grenze die Grabenparzelle in südlicher Richtung und verläuft dann auf der westlichen Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 533 bis sie auf die Straßenparzelle Flur 1 Nr. 666/5 stößt. Entlang der nördlichen Grenze der Straßenparzelle setzt sich die Grenze des Plangebiets in nordöstliche Richtung fort und stößt an der südwestlichen Ecke des Grundstücks Flur 1 Nr. 531/5 auf den bisherigen Verlauf der Plangebietsgrenze. Im Übrigen bleibt die Plangebietsabgrenzung unverändert.