Sitzung: 07.05.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB 5/453/2015
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 213 „Am Park" in der Gemarkung Groß-Karben gern. § 2
Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innentwicklung) im
beschleunigten Verfahren.
Das geplante Baugebiet
liegt in zentrale Lage von Groß-Karben, zwischen dem Hessenring im Westen und
Süden, der Straße „Am Park" im Osten und dem Schlossparkgelände des
Leonhard’ischen Schlosses im Norden.
Die Grenzen des Flurstücks
Flur 1 Nr. 410/5 bilden die Abgrenzung des
Geltungsbereichs, wie in der Plananlage gekennzeichnet:
Vom südwestlichen Eckpunkt
der Parzelle Flur 1 Nr. 410/5 entlang der Grenze zur Straßenparzelle Flur 1 Nr.
278/1 (Straße „Hessenring") in nördliche Richtung verlaufend bis auf Höhe
der Einmündung des Fußwegs, welcher aus östlicher Richtung, nördlich des
Bolzplatzes auf die Straße „Hessenring“ trifft. Von dort verläuft die Grenze
durch die baumbewachsene Fläche zunächst in südöstliche und später in östliche
Richtung bis zur Wegeparzelle Flur 1 Nr.
633/4 (Straße „Am Park"). Der Grenzverlauf folgt von diesem Punkt der
westlichen Parzellengrenze Flur 1 Nr. 633/4 in südliche Richtung bis auf die
Parzelle des Hessenrings (Flur 1 Nr. 209/3) treffend.
Vom Schnittpunkt der Parzellengrenzen
Flur 1 Nr. 633/4 und Flur 1 Nr. 209/3 ausgehend, verläuft die südliche
Gebietsabgrenzung in westliche Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt der
Parzelle Flur 1 Nr. 410/5.
Stv. Schäfer (GRÜNE), Stv. Plewe, Hartmuth (CDU) und Stv. Plewe, Rosemarie (FW Karben sind während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.