Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 213 „Am Park" in der Gemarkung Groß-Karben gern. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innentwicklung) im beschleunigten Verfahren.

 

Das geplante Baugebiet liegt in zentrale Lage von Groß-Karben, zwischen dem Hessenring im Westen und Süden, der Straße „Am Park" im Osten und dem Schlossparkgelände des Leonhard’ischen Schlosses  im Norden.

 

Die Grenzen des Flurstücks Flur 1 Nr. 410/5 bilden die Abgrenzung des  Geltungsbereichs, wie in der Plananlage gekennzeichnet:

 

Vom südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 410/5 entlang der Grenze zur Straßenparzelle Flur 1 Nr. 278/1 (Straße „Hessenring") in nördliche Richtung verlaufend bis auf Höhe der Einmündung des Fußwegs, welcher aus östlicher Richtung, nördlich des Bolzplatzes auf die Straße „Hessenring“ trifft. Von dort verläuft die Grenze durch die baumbewachsene Fläche zunächst in südöstliche und später in östliche Richtung bis zur Wegeparzelle Flur 1 Nr. 633/4 (Straße „Am Park"). Der Grenzverlauf folgt von diesem Punkt der westlichen Parzellengrenze Flur 1 Nr. 633/4 in südliche Richtung bis auf die Parzelle des Hessenrings (Flur 1 Nr. 209/3) treffend.

 

Vom Schnittpunkt der Parzellengrenzen Flur 1 Nr. 633/4 und Flur 1 Nr. 209/3 ausgehend, verläuft die südliche Gebietsabgrenzung in westliche Richtung bis zum südwestlichen Eckpunkt der Parzelle Flur 1 Nr. 410/5.

 

Stv. Schäfer (GRÜNE), Stv. Plewe, Hartmuth (CDU) und Stv. Plewe, Rosemarie (FW Karben sind während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.