Beschluss: einstimmig beschlossen

Auf eine Erörterung des Tagesordnungspunktes wird verzichtet. Lediglich auf die Anfrage von Herrn Haufert (Die Grünen) zur Kostentragung des Verfahrens führt Herr Rahn aus, dass die Kosten für das Planverfahren der Vorhabenträger übernehmen wird. Der entsprechende Vertrag wird derzeit durch die Verwaltung erarbeitet und noch in die politischen Gremien eingebracht.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 212 „Bahnhofstraße 64-66" in der Gemarkung Groß-Karben gern. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innentwicklung) im beschleunigten Verfahren.

Das geplante Baugebiet liegt in zentrale Lage von Groß-Karben an der Bahnhofstraße gelegen. Im Südwesten schließt das Plangebiet des B-Plans 202 „Bahnhofstraße 68“ an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 212 begrenzt sich wie folgt:

Ausgehend von der nordwestlichen Ecke des Grundstücks Bahnhofstraße 66 (Flur 1 Nr. 517/27), der südlichen Grenze der Straßenparzelle Flur 2 Nr. 199/21 in nordöstlicher Richtung folgend bis auf den nordöstlichen Eckpunkt des Grundstücks Bahnhofstraße 64a (Flur 1 Nr. 515/2) treffend, knickt der Grenzverlauf in südöstliche Richtung ab. Die Grenze des Plangebiets folgt nun ca. 34,30 m der nördlichen Parzellengrenze (Flur 1 Nr. 515/2) bevor sie im rechten Winkel nach Süden abknickt und die Parzelle Flur 1 Nr. 515/2 teilt. Auf die nördliche Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 517/25 treffend, knickt die Grenzverlauf in westliche Richtung ab und folgt der nördlichen Parzellengrenze bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Grundstücks Flur 1 Nr. 517/25. Von dort verläuft die Grenze des Plangebiets in südliche Richtung zunächst entlang der westlichen Parzellengrenze Flur 1 Nr. 517/25 und dann der nordwestlichen Parzellengrenze Flur 1 Nr. 517/18 bis zum südlichen Eckpunkt der Parzellengrenze Flur 1 Nr. 517/27. Die südwestliche Grenze des Flurstücks Flur 1 Nr. 517/27 bildet den in ihrem Verlauf bis zur nordwestlichen Grundstücksecke Flur 1 Nr. 517/27 den südwestlichen Abschluss des Plangebietes.