Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Enthaltungen: 7

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Karben beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 217 „Selzerbachweg" in der Gemarkung Klein-Karben gern. § 2 Abs. 1 i. V. mit § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innentwicklung) im beschleunigten Verfahren.

Das geplante Baugebiet liegt in an der nordwestlichen Grenze der Gemarkung Klein-Karben auf der Südseite des Selzerbachweg. Nach Süden und Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich das Plangebiet ab. In westlicher Richtung grenzt das Gebiet an den Lindenweg an.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 217 begrenzt sich wie folgt:

Ausgehend von der westlichen Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 648/1 zum „Lindenweg“, knickt die Abgrenzung des Plangebiets in einem Bogen nach Osten ab und verläuft in östliche Richtung auf der südlichen Grenze der Straßenparzelle Flur 1 Nr. 567/2 „Selzerbachweg“ bis zum nordöstlichen Eckpunkt des Grundstücks Flur 1 Nr. 660. Von dort folgt die Grenze des Plangebiets der östlichen Grenze des Grundstücks Flur 1Nr. 660 in südlicher Richtung und knickt am südöstlichen Eckpunkt der Parzelle in einem engen Bogen nach Westen ab. In Richtung Westen verläuft die Grenze des Plangebiets auf der nördlichen Parzellengrenze des Wirtschaftswegs Flur 1 Nr. 661/0, überquert die Parzelle Flur 1 Nr. 662/3 (Wirtschaftsweg) und folgt anschließend der nördlichen Grenze des Flurstücks Flur 1 Nr. 646/0 bis zum südöstlichen Eckpunkt des Flurstücks Flur 1 Nr. 647/1. Das Plangebiet spart diese Parzelle aus, indem die Abgrenzung vom südöstlichen Eckpunkt des Grundstücks ausgehend nach Norden verläuft und dann mit dem Grenzverlauf der Parzelle nach Westen abknickt bis sie dort auf die westliche Grenze der Parzelle Flur 1 Nr. 648/1 zum „Lindenweg“ trifft.