Beschluss: zurückgezogen

Bürgermeister Rahn erläutert, dass der Hessische Städtetag die Begründung für einen Eilantrag nicht für gegeben hält. Entsprechend wird ein solcher bei Gericht keinen Erfolg haben.

 

Der Städtetag empfiehlt daher, den regulären Klageweg zu verfolgen.

 

Er weist auch darauf hin, dass für das erste Klageverfahren noch kein Verhandlungstermin angesetzt ist. Ein Termin kann damit frühestens im 2. Halbjahr angesetzt werden.

 

Stv. Mario Beck zieht daraufhin den Antrag zurück.