Sitzung: 07.05.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 4/101/2015
Mit dem Begriff der
Ganztagsschule Profil 1 ist lediglich die Erweiterung der Betreuung im Rahmen
der Schule an drei Tagen auf 7
Zeitstunden (z.B. von 7.30 bis 14.30 Uhr) gemeint.
Eine Anmeldung der
Schüler hierzu ist freiwillig und kostenfrei (mit Ausnahme der Verpflegung).
Allerdings bedeutet
die Anmeldung zu diesem Profil auch die Verpflichtung zur Teilnahme analog des
„normalen“ Schulunterrichtes.
Die Räume inkl.
Mensa für dieses Angebot hat der Schulträger (Kreis) zur Verfügung zu stellen.
Der Kreis verfolgt derzeit hierbei die Vorgabe jeder Grundschule einen
Mensaraum und einen Betreuungsraum zur Verfügung zu stellen. Weitergehende
Wünsche sind durch die Städte mitzufinanzieren bzw. selbst zu finanzieren.
Die
Personalversorgung obliegt während dieser Zeit i. e. S. der Schule und wird
über das Land Hessen gefördert. Wobei i. d. R. 1 Lehrerstelle bzw. bis zu
43.000 Euro jährlich der Schule hierfür zur Verfügung stehen.
Da jedoch diese nur
an drei Tagen bis 14.30 bzw. 14.45 stattfindende Betreuung für die meisten
Eltern nicht ausreichend ist engagiert sich die Stadt Karben hier im Rahmen
einer freiwilligen Leistung in erheblichem Umfang !
Bei Erfüllung
bestimmter Betreuungsstandards (max. 25 Schließtage, d. h. Angebot von
Ferienbetreuung, Betreuung täglich bis 17 Uhr sofern Bedarf, gewisses
Kontingent an Fachkraftstunden) gewährt die Stadt den Träger der Betreuung je Kind einen Zuschuss von 50 Euro monatlich.
Hinzu kommen derzeit die noch bestehenden Hortbetreuungsplätze die vollkommen
in städtischer Regie betrieben werden.
Frage 1:
Wurde der Antrag
auf Errichtung einer Ganztasschule-Profil1 genehmigt für die jeweilige Schule?
Antworten zu Frage
1:
a) Selzerbachschule:
seit 01.08.2013 in Profil 1
geplant
ab 01.08.2015 Profil 1+
- für alle Jahrgangsklassen 1 bis 4
(schriftl. Bescheid Land Hessen steht
noch aus)
b) Pestalozzischule:
geplant
ab 01.08.2015 Profil1 - für
Jahrgangsklassen 4
(schriftl. Bescheid Land Hessen steht
noch aus)
c) Grundschule
Kloppenheim:
geplant
ab 01.08.2015 Profil1 für
alle Jahrgangsklassen 1 und 2
(schriftl. Bescheid Land Hessen steht
noch aus)
Frage 2:
Wie viele
Anmeldungen liegen jeweils vor für die Ganztagsschule?
Antworten zu Frage
2:
a) Selzerbachschule:
Rd. 150 Anmeldungen
Platzkapazität ASB ab 01.08.2015: 160
b) Pestalozzischule:
Platzkapazität LOLA ab 01.08.2015: 80
Infoelternabend der Pestalozzischule, an dem die Eltern über das
Ganztagsschulkonzept informiert werden ist für Ende Mai vorgesehen
Daher gibt es noch keine definitiven Anmeldezahlen (z.Zt. 12 künftige
4.Klässler Kinder im Zauberberg/ 12 in der LOLA)
c) Grundschule
Kloppenheim:
37 Anmeldungen auch Anmeldungen von
Nicht-Berufstätigen
Platzkapazität ASB ab 01.08.2015: 30
(bis max. 35 ab Februar 2016)
für Februar 16-Einschulung werden 5 Plätze geblockt
Frage 3:
Wo und wie werden
die Kinder betreut an den 3 Tagen? Gibt es genügend Essensmöglichkeiten?
Antworten zu Frage 3:
a) Selzerbachschule:
in den Sommerferien 2015 wird der bisherige ASB-Betreuungsraum vom
Wetteraukreis in eine Mensa umgebaut;
lt. den vorliegenden Plänen können dann 160 Kinder in 2 Schichten adäquat verpflegt
werden
Weiterhin können die Klassenräume für Hausaufgaben genutzt werden
Weitere separate Betreuungsräume an der Schule stehen nicht zur Verfügung.
b) Pestalozzischule:
Kinder werden in 3-4 Gruppen in der Mensa der Kurt-Schumacher –Schule verpflegt
z.Zt. ist hierfür ein separater Raum zur Verfügung gestellt, in dem die Kinder
in Ruhe das Mittagessen einnehmen können.
Weiterhin können die Klassenräume für Hausaufgaben genutzt werden
Aktuell steht im Pavillongebäude ein separater Betreuungsraum zur Verfügung.
Ein weiterer Betreuungsraum wurde zwischenzeitlich wieder für den
Schulunterricht in Verwendung genommen.
c) Grundschule Kloppenheim:
Kinder werden in 1 Schicht im Pfarrhaus verpflegt / Platz ausreichend
Weiterhin können die Klassenräume für Hausaufgaben genutzt werden
Weitere separate Betreuungsräume an der Schule stehen nicht zur Verfügung.
Frage 4:
Wie hoch ist der
Beitrag des Landes? Was zahlt der Kreis, der gemäß Richtlinie dazu verpflichtet
ist?
Antworten zu Frage 4:
a) Selzerbachschule: Planung 01.08.2015:
Beitrag des Landes:
½ Lehrerstelle (14 Std.) & ½
Beitrag (23.000,--)
(schriftl.
Bescheid Land Hessen steht noch aus)
Beitrag des Kreises:
·
Derzeit zur Verfügung Stellung eines
Raumes zzgl. Küche/Speiseraum –
wobei
hier die Stadt Karben hälftig mitfinanziert hat.
·
Weiterhin
können die Klassenräume für Hausaufgaben genutzt werden
· Die Stadt
könnte sich vorstellen zur Durchführung der „GTS Profil 1 +t“ das bisherige
„KINDERHAUS“ im Lindenweg zur Verfügung wobei über die Kosten noch keine
Einigung mit dem Kreis herbeigeführt werden konnte.
b) Pestalozzischule: Planung 01.08.2015
Beitrag des Landes::
½ Lehrerstelle (14 Std.) & ½
Beitrag (23.000,--)
(schriftl.
Bescheid Land Hessen steht noch aus)
Beitrag des Kreises:
·
Derzeit
zur Verfügung Stellung eines Raums im Pavillonanbau und Mitnutzung der KSS
Mensa.
·
Weiterhin
können die Klassenräume für Hausaufgaben genutzt werden
·
Notwendige
Erweiterungsbauten würden hier bei einer hälftigen Mitfinanzierung durch die
Stadt Karben ggf. möglich sein.
c) Grundschule
Kloppenheim: Planung 01.08.2015
Beitrag
des Landes:
¼
Lehrerstelle (7 Std.) & ¼ Beitrag
(11.500,--)
(schriftl.
Bescheid Land Hessen steht noch aus)
Beitrag
des Kreises:
Die Klassenräume können für
Hausaufgaben genutzt werden
Um notwendige Raumkapazitäten zu
schaffen ist eine Erweiterung des Raumangebotes am Grundschulstandort geplant.
Bis zur
Fertigstellung der Schulraumerweiterung könnte die Stadt Karben der Schule zur
Umsetzung der GTS Profil 1 das Pfarrhaus in Kloppenheim überlassen – die
Verhandlungen hierzu sind noch am Laufen.
Frage 5:
Welche Belastungen
werden auf die Stadt Karben zukommen?
Antwort zu
Frage 5:
Die vom Land
den Schulen zur Verfügung gestellten Mittel erlauben nur in einem sehr
begrenzten Umfang eine personell ausgewogene Betreuung aber auch die
Raumkapazitäten sind tlw. sehr limitiert. Daher wird eine qualitativ
hochwertige Nachmittagsbetreuung im GTS Profil 1 bzw. 1+ ohne städtisches
Engagement nur schwerlich umsetzbar sein.
Zudem
sollten den Eltern auch eine Betreuung an 5 Tagen bis 17 Uhr ermöglicht werden
- sofern Berufstätigkeit oder soziale Gründe vorliegen.
Damit dieses
Angebot auch bezahlbar bleibt wird die Stadt Karben sich auch weiterhin hier
engagieren.
Für Schulen
im GTS Profil 1 wird den Trägern der Betreuung bei Erfüllung der städtischen
Vorgaben ein monatlicher Zuschuss in Höhe von 50 Euro je Kind gewährt.
Bei
zukünftig fast 500 Betreuungsplätzen kommt dann ein Betrag in Höhe von rd.
300.000 Euro im Jahr zusammen mit dem die Stadt Karben en Ausbau guter und
bezahlbarer Betreuungsplätze unterstützt ! Mit diesem Ausbauziel von 500
Plätzen können rd. 2/3 aller Karbener Grundschüler einen Betreuungsplatz
erhalten.
Sowohl was
die Quote der Betreuungsplätze als auch was die Höhe er Förderung betrifft
liegt Karben damit im Kreisgebiet mit an der Spitze !
Inwieweit darüber
hinaus noch Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden unter
Kostenbeteiligung der Stadt bzw. auf Kosten der Stadt ist in Verhandlungen mit
dem Kreis – die aktuell noch laufen – final zu klären.
Angesichts der o. g. finanziellen freiwilligen Geldleistungen ist allerdings hier auch eine enge Grenze des Gestaltungsspielraums gesetzt zumal der Kreis weiterhin auch noch Kostenbeteiligungen beim Neubau von Schulräumen fordern wird bzw. diese Forderung bereits angedeutet hat.