Sitzung: 02.07.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/114/2015
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Inwieweit können die Vergabeverfahren
einfacher, transparenter und flexibler werden?
Antwort: Die
neue Gesetzgebung stärkt die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD) als
zentrale Ausschreibungsplattform. Die Wertgrenzen, welche ein verpflichtendes
Interessensbekundungsverfahren als Vorstufe zur Angebotsabgabe verlangen,
wurden gesenkt. Die Ergebnisse des Vergabeverfahrens sind ebenfalls auf der
Plattform zu veröffentlichen. Diese Vorgaben erhöhen die Transparenz der
Vergabeverfahren, stellen allerdings keine
Vereinfachung oder Flexibilisierung dar.
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Wie die Rechtssicherheit gewährleistet werden
kann?
Antwort: Durch
die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Um in diesem Themenbereich ein
möglichst großes KnowHow verwaltungsintern sicherzustellen, ist die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle im Rathaus in
Vorbereitung. Gleichzeitig werden die Vergaberichtlinien als Handlungsleitfaden
(inkl. Checklisten) für die Verwaltung aufbereitet.
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Inwieweit bei der Vergabe die Förderung
kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) berücksichtigt werden
Antwort: Die
neue Gesetzgebung nimmt die Möglichkeit auf, Vergabekriterien nach sozialen, ökologischen, innovativen und nachhaltigen
Gesichtspunkten zu wählen (§ 3).
Diese Kriterien steigern nach Einschätzung der Verwaltung die Chancen
von KMU. Darüber hinaus erhält die neue Gesetzgebung keine Regelungen zur
spezifischen Förderung von KMU.
Es wird nochmal betont, dass eine gezielte Bevorzugung lokaler
Unternehmen nicht rechtmäßig ist.
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Ferner ist plausibel zu erläutern, inwieweit
bei der Vergabe kommunaler Aufträge die weiteren Richtlinien des neuen
Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes berücksichtigt werden
Antwort: Die
Vorgaben der Gesetzgebung sind sowohl für die ausschreibenden Stellen wie auch
für die Bieter verbindlich. Dies gilt insb. auch für zu erbringende Nachweise
der Bieter zur Einhaltung der Tariftreue und der Mindestlohnzahlung. Diese Angaben sind durch die vergebenen Stellen zu prüfen und
als Bewertungsmerkmal heranzuziehen. Darüber hinaus fließen
Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sowie
insb. der VOB und VOF in die Vergabeprozesse mit ein.
Zusammenfassend kann man feststellen, dass durch diese Neuregelungen der Arbeitsalltag in den kommunalen Verwaltungen noch mehr durch bürokratische gesetzgeberische Vorgaben geprägt wird. Soll heißen es fällt wieder einmal mehr Verwaltungsaufwand an und die Verlagerung der Überwachung der Einhaltung bspw. der Tariftreue auf den Auftraggeber (hier die Stadt) wird sicherlich nicht zu einer Verwaltungsvereinfachung führen.