Beschluss: zur Kenntnis genommen

-          Inwieweit können die Vergabeverfahren einfacher, transparenter und flexibler werden?

Antwort:   Die neue Gesetzgebung stärkt die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD) als zentrale Ausschreibungsplattform. Die Wertgrenzen, welche ein verpflichtendes Interessensbekundungsverfahren als Vorstufe zur Angebotsabgabe verlangen, wurden gesenkt. Die Ergebnisse des Vergabeverfahrens sind ebenfalls auf der Plattform zu veröffentlichen. Diese Vorgaben erhöhen die Transparenz der Vergabeverfahren, stellen allerdings keine Vereinfachung oder Flexibilisierung dar.

 

-          Wie die Rechtssicherheit gewährleistet werden kann?

Antwort:   Durch die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben. Um in diesem Themenbereich ein möglichst großes KnowHow verwaltungsintern sicherzustellen, ist die Einrichtung einer zentralen Vergabestelle im Rathaus in Vorbereitung. Gleichzeitig werden die Vergaberichtlinien als Handlungsleitfaden (inkl. Checklisten) für die Verwaltung aufbereitet.

 

-          Inwieweit bei der Vergabe die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) berücksichtigt werden

Antwort:   Die neue Gesetzgebung nimmt die Möglichkeit auf, Vergabekriterien nach sozialen, ökologischen, innovativen und nachhaltigen Gesichtspunkten zu wählen (§ 3).

Diese Kriterien steigern nach Einschätzung der Verwaltung die Chancen von KMU. Darüber hinaus erhält die neue Gesetzgebung keine Regelungen zur spezifischen Förderung von KMU.

Es wird nochmal betont, dass eine gezielte Bevorzugung lokaler Unternehmen nicht rechtmäßig ist.

 

-          Ferner ist plausibel zu erläutern, inwieweit bei der Vergabe kommunaler Aufträge die weiteren Richtlinien des neuen Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes berücksichtigt werden

Antwort:   Die Vorgaben der Gesetzgebung sind sowohl für die ausschreibenden Stellen wie auch für die Bieter verbindlich. Dies gilt insb. auch für zu erbringende Nachweise der Bieter zur Einhaltung der Tariftreue und der Mindestlohnzahlung. Diese Angaben sind durch die vergebenen Stellen zu prüfen und als Bewertungsmerkmal heranzuziehen. Darüber hinaus fließen Regelungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sowie insb. der VOB und VOF in die Vergabeprozesse mit ein.

 

Zusammenfassend kann man feststellen, dass durch diese Neuregelungen der Arbeitsalltag in den kommunalen Verwaltungen noch mehr durch bürokratische gesetzgeberische Vorgaben geprägt wird. Soll heißen es fällt wieder einmal mehr Verwaltungsaufwand an und die Verlagerung der Überwachung der Einhaltung bspw. der Tariftreue auf den Auftraggeber (hier die Stadt) wird sicherlich nicht zu einer Verwaltungsvereinfachung führen.