Sitzung: 02.07.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: FB 5/117/2015
Frage 1:
Welche Gründe sind dafür maßgebend, dass die
Umgestaltung der Lohgasse (Pläne wurden im Ortsbeirat Klein-Karben diskutiert)
bislang nicht erfolgte?
Frage 2:
Wann ist mit dem Beginn der Maßnahme zu rechnen?
Antwort:
Entscheidend für Rückstellung der Maßnahme
ist die unklare rechtliche Situation zum Umgang mit „Straßenbeiträgen“ die im
Zusammenhang mit der Sanierung der Straße anfallen würden.
Sollten wir vor einer endgültigen ggf. gerichtlichen
Entscheidung die Sanierung vornehmen besteht die Möglichkeit dass die Lohgasse
die erste und vlt auch einzige Maßnahme in der Geschichte der Stadt Karben wäre
für die die Anlieger bei der Sanierung zur Kasse gebeten werden müssten.
Aktuell sieht es recht positiv aus was die Ziele
eines Haushaltsausgleichs anbetrifft. Daher sollen erst noch Gespräche mit der
Aufsichtsbehörde geführt werden und ggf. der Ausgang des Gerichtsverfahrens
abgewartet werden.
Die weitere Bearbeitung der Maßnahme ist verwaltungsintern zunächst auf
Herbst 2015 verschoben worden.
Sollte der OB klein Karben der Meinung sein bereits vor Klärung mit der
Maßnahme zu beginnen und dadurch die Gebührenpflicht der Anlieger akzeptieren
steht es dem OB frei diese Empfehlung an den Magistrat zu geben. Der Magistrat
würde dann auf Basis dieser Beschlusslage neu über den Umsetzungszeitplan
beraten.