Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frage 1:

Welche Gründe sind dafür maßgebend, dass die Umgestaltung der Lohgasse (Pläne wurden im Ortsbeirat Klein-Karben diskutiert) bislang nicht erfolgte?

 

Frage 2:

Wann ist mit dem Beginn der Maßnahme zu rechnen? 

 

Antwort:

Entscheidend für Rückstellung der Maßnahme ist die unklare rechtliche Situation zum Umgang mit „Straßenbeiträgen“ die im Zusammenhang mit der Sanierung der Straße anfallen würden.

Sollten wir vor einer endgültigen ggf. gerichtlichen Entscheidung die Sanierung vornehmen besteht die Möglichkeit dass die Lohgasse die erste und vlt auch einzige Maßnahme in der Geschichte der Stadt Karben wäre für die die Anlieger bei der Sanierung zur Kasse gebeten werden müssten.

Aktuell sieht es recht positiv aus was die Ziele eines Haushaltsausgleichs anbetrifft. Daher sollen erst noch Gespräche mit der Aufsichtsbehörde geführt werden und ggf. der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet werden.

Die weitere Bearbeitung der Maßnahme ist verwaltungsintern zunächst auf Herbst 2015 verschoben worden.

Sollte der OB klein Karben der Meinung sein bereits vor Klärung mit der Maßnahme zu beginnen und dadurch die Gebührenpflicht der Anlieger akzeptieren steht es dem OB frei diese Empfehlung an den Magistrat zu geben. Der Magistrat würde dann auf Basis dieser Beschlusslage neu über den Umsetzungszeitplan beraten.