Beschluss: zur Kenntnis genommen

Drittkind-Erstattung

Bgm. Rahn legt die Neufassung des § 5 in der Fassung vor, die mit dem Stadtelternbeirat abgestimmt wurde.

Nach der Neufassung wird der Kreis der Berechtigten deutlich erhöht, so dass ggf. über eine Begrenzung der Erstattung auf das Grundmodul nachzudenken wäre.

 

Nach Recherche von Frau Singer (SPD) gibt es Unterschiede zwischen der in der STVV Sitzung beschlossenen und der auf der städtischen Homepage veröffentlichten Satzung. Bgm Rahn sagt die Klärung zu.

 

Herr Knak (GRÜNE) fragt nach, wieso bei der Geschwisterkindrabattierung nur Kinder bis 12 Jahren berücksichtigt werden. Bgm. Rahn erläutert, dass das Alter von 12 Jahren gewählt wurde, da bislang auch nur Kinder gezählt werden konnten, die in einer Kinder/Schülerbetreuung waren und dies bei Kindern über 12 Jahren nahezu völlig ausgeschlossen ist.

 

Die Streikerstattung sollte in der Satzung konkretisiert festgeschrieben werden. Herr Knak wird ggf. hierzu einen Änderungsantrag einbringen.

 

Der JSK stimmt nicht über die Satzung ab, da noch Diskussions- und Aufklärungsbedarf besteht.