Sitzung: 02.07.2015 Stadtverordnetenversammlung
Über- und außerplanmäßige
Auszahlungen, Beschluss gem. § 100 HGO
Im
Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurden gem. § 100 über- und außerplanmäßige
Auszahlungen von insgesamt 73.990,79 € einschließlich der entsprechenden
Deckung beschlossen.
Terminplanung zum Haushalt
der Stadt Karben für den Haushaltsplan 2016
13.11.2015 –
Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung
16.11.2015 – Versand Haushaltspläne an Ortsbeiräte
25.11.2015
- Info-Veranstaltung / Fragen zum Haushalt 2016 für STVV und Ortsbeiräte
09.12.2015 – Frist zur Abgabe der Anträge von Fraktionen und Ortsbeiräte
16.12.2015 – Haupt- und Finanzausschuss
18.12.2015 – Stadtverordnetenversammlung
Beschluss HH-Plan 2016 inkl. Stellenplan
Beschluss HH-Sicherungskonzept (HSK) 2016
Beschluss I-Programm 2016 – 2019
Sachstandsbericht
Jahresabschlüsse
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Die
Jahresabschlüsse 2007 bis 2009 liegen der Stvv zur Beschlussfassung vor.
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Der
Jahresabschluss 2010 wurde in diesem Frühjahr von der Revision des
Wetteraukreises geprüft. Wir warten auf die Prüfungsfeststellungen und den
Schlussbericht.
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Die
Jahresabschlüsse 2011 und 2012 wurden vom Magistrat am 12.01.2015 festgestellt.
Die Prüfung der Abschlüsse wird mit dem zuständigen Revisionsamt abgestimmt.
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Der
Jahresabschluss 2013 wird im JULI dem
Magistrat zur Feststellung
vorgelegt. Erfreulich ist die Tendenz der Etatentwicklung die von Jahr zu Jahr
besser wird.
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Die
Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2014 sind zu 90 % erledigt. Die
Feststellung durch den Magistrat ist im Herbst geplant. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014
ist Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltsplans 2016.
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Der
vorliegende Abschluss für das Jahr
2013 schließt mit einem Gewinn von 363.000 Euro inkl. a.o. Ertrag. Vor
a.o. Ertrag verblieb noch ein Defizit von 763.000 Euro womit das Ergebnis aber noch 790.000 Euro besser lag als im Etat
geplant.
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Für
das laufende Jahr haben Stand heute für das Gesamtjahr (inkl. Vorauszahlungen für
das 2.Hj.) rd. 7,4 Mio. Gewerbesteuer veranlagt und somit den Ansatz um gut
100.000 Euro übertroffen. Insgesamt gesehen liegt der Etat 2015 bisher gut im
Plan so dass erstmals in 2015 mit einem Überschuss bereits im ordentlichen
Ergebnis gerechnet werden kann. Der Etatausgleich ist damit auch ohne
außerordentliche Erträge in greifbarer Nähe sofern sich nicht die
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern.
STADTWALD
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Gewinnung
von forstlichem Vermehrungsgut
Hessen
Forst hat uns mittgeteilt, dass die Abteilungen 4B1 und 5B1 des Stadtwaldes
Karben überwiegend mit der Baumart Küstentanne (Abies grandis) bestockt sind,
die hier eine ausgesprochen gute Vitalität und Qualität aufweist. Aus diesem
Grund sind die Bestände für die Saatgutgewinnung hervorragend geeignet. Um hier
die Voraussetzungen für erzielbare Erträge aus Saatgutverkäufen zu schaffen,
hat die Stadt Karben einen Zulassungsantrag beim Regierungspräsidium
gestellt.
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Kernflächenkonzept (Naturwald)
Mit
Bescheiden vom 26.05.2015 hat der Wetteraukreis unsere Anträge auf Einrichtung
von Kernflächengebieten im Karbener Stadtwald stattgegeben. Damit werden gut
10% der Waldfläche komplett aus der Bewirtschaftung herausgenommen und der
natürlichen Entwicklung überlassen. Im Gegenzug bekommt die Stadt Karben gut
1,38 Mio. Ökopunkte gutgeschrieben – hierdurch wird der Druck auf die ohnehin
knappe landwirtschaftliche Fläche durch Bereitstellung von Ackerflächen für
Kompensationsmaßnahmen deutlich reduziert.