Über- und außerplanmäßige Auszahlungen, Beschluss gem. § 100 HGO

Im Rahmen des Jahresabschlusses 2014 wurden gem. § 100 über- und außerplanmäßige Auszahlungen von insgesamt 73.990,79 € einschließlich der entsprechenden Deckung beschlossen.

 

Terminplanung zum Haushalt der Stadt Karben für den Haushaltsplan 2016


13.11.2015 – Einbringung in die Stadtverordnetenversammlung
16.11.2015 – Versand Haushaltspläne an Ortsbeiräte

25.11.2015 - Info-Veranstaltung / Fragen zum Haushalt 2016 für STVV und Ortsbeiräte
09.12.2015 – Frist zur Abgabe der Anträge von Fraktionen und Ortsbeiräte
16.12.2015 – Haupt- und Finanzausschuss                          
18.12.2015 – Stadtverordnetenversammlung
                        Beschluss HH-Plan 2016 inkl. Stellenplan
                        Beschluss HH-Sicherungskonzept (HSK) 2016
                        Beschluss I-Programm 2016 – 2019

 

Sachstandsbericht Jahresabschlüsse

·         Die Jahresabschlüsse 2007 bis 2009 liegen der Stvv zur Beschlussfassung vor.

·         Der Jahresabschluss 2010 wurde in diesem Frühjahr von der Revision des Wetteraukreises geprüft. Wir warten auf die Prüfungsfeststellungen und den Schlussbericht.

·         Die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 wurden vom Magistrat am 12.01.2015 festgestellt. Die Prüfung der Abschlüsse wird mit dem zuständigen Revisionsamt abgestimmt.

·         Der Jahresabschluss 2013 wird im JULI dem  Magistrat zur  Feststellung vorgelegt. Erfreulich ist die Tendenz der Etatentwicklung die von Jahr zu Jahr besser wird. 

·         Die Jahresabschlussarbeiten für das Jahr 2014 sind zu 90 % erledigt. Die Feststellung durch den Magistrat ist im Herbst geplant.  Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 ist Voraussetzung für die Genehmigung des Haushaltsplans 2016.

·         Der vorliegende Abschluss für das Jahr 2013 schließt mit einem Gewinn von 363.000 Euro inkl. a.o. Ertrag. Vor a.o. Ertrag verblieb noch ein Defizit von 763.000 Euro womit das Ergebnis aber noch 790.000 Euro besser lag als im Etat geplant.

·         Für das laufende Jahr haben  Stand heute  für das Gesamtjahr (inkl. Vorauszahlungen für das 2.Hj.) rd. 7,4 Mio. Gewerbesteuer veranlagt und somit den Ansatz um gut 100.000 Euro übertroffen. Insgesamt gesehen liegt der Etat 2015 bisher gut im Plan so dass erstmals in 2015 mit einem Überschuss bereits im ordentlichen Ergebnis gerechnet werden kann. Der Etatausgleich ist damit auch ohne außerordentliche Erträge in greifbarer Nähe sofern sich nicht die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern.

 

 

STADTWALD

 

·         Gewinnung von forstlichem Vermehrungsgut

Hessen Forst hat uns mittgeteilt, dass die Abteilungen 4B1 und 5B1 des Stadtwaldes Karben überwiegend mit der Baumart Küstentanne (Abies grandis) bestockt sind, die hier eine ausgesprochen gute Vitalität und Qualität aufweist. Aus diesem Grund sind die Bestände für die Saatgutgewinnung hervorragend geeignet. Um hier die Voraussetzungen für erzielbare Erträge aus Saatgutverkäufen zu schaffen, hat die Stadt Karben einen Zulassungsantrag beim Regierungspräsidium gestellt. 

 

·         Kernflächenkonzept (Naturwald)

Mit Bescheiden vom 26.05.2015 hat der Wetteraukreis unsere Anträge auf Einrichtung von Kernflächengebieten im Karbener Stadtwald stattgegeben. Damit werden gut 10% der Waldfläche komplett aus der Bewirtschaftung herausgenommen und der natürlichen Entwicklung überlassen. Im Gegenzug bekommt die Stadt Karben gut 1,38 Mio. Ökopunkte gutgeschrieben – hierdurch wird der Druck auf die ohnehin knappe landwirtschaftliche Fläche durch Bereitstellung von Ackerflächen für Kompensationsmaßnahmen deutlich reduziert.