Sitzung: 10.09.2015 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: FB 1/482/2015
Es wird darauf hingewiesen, dass die entfallene Informationspflicht aus § 6 Absatz 2 im Eigenbetriebsgesetz geregelt ist und daher dort nicht noch einmal genannt wird.
Stv. Görlich (SPD) beantragt, in § 8 Absatz 3 Punkt 4 den Betrag auf 100.000 € zu beschränken, sodass der geänderte (rote) Teil wie folgt lauten soll: „mind. 10.000 € beträgt aber 100.000 €“ [„nicht übersteigt;“].
Die so geänderte Satzung wird beschlossen.